Abordnung und Versetzung

Jedes Schuljahr wieder dreht sich das Abordnungs- und Versetzungskarussell von neuem. Mit „Personalausgleichsverfahren“ wird der Versuch unternommen, die durch den Stellenabbau der vergangenen Jahre entstandenen Lücken an den Schulen zu füllen und schönzureden.

Das solltet Ihr wissen:
Eine Abordnung ist eine zeitlich befristete, ggf. auch nur stundenweise Tätigkeit an einer anderen Schule (mit Rückkehrmöglichkeit an die „Stammschule“). Eine Versetzung ist die endgültige unbefristete Zuweisung an eine andere Schule mit der ganzen Arbeitszeit (ohne Rückkehroption).

Zum Unterricht in Fächern, für die er oder sie nicht ausgebildet ist, und zum Einsatz in einer Schule der angrenzenden Stufe kann ein Lehrer oder eine Lehrerin für längere Zeit nur mit seiner oder ihrer Einwilligung herangezogen werden. [Lehrerdienstordnung, §14 (2)]

Existiert an der Schule ein gewählter Personalausschuss, so ist er mit einzubeziehen. Bis zum Schuljahr 1997/98 hielt sich die Behörde an einen Kriterienkatalog für Versetzungen/Umsetzungen, mit dem ein Mindestmaß an Transparenz, Zumutbarkeit, Schutz und Gerechtigkeit gewährleistet war. Wiederholte Versuche der Verschärfung des Kriterienkatalogs wurden vom Personalrat Schulen – zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht – verhindert.

Es gibt zur Zeit keine gültigen Kriterien, aber der PR orientiert sich am alten Kriterienkatalog, der bei Bedarf dort auch erhältlich ist.

Der öffentliche Arbeitgeber kann über den Einsatz des Personals nach „Recht, Gesetz und pflichtgemäßem Ermessen“ entsprechend der dienstlichen Erfordernisse verfügen, aber nicht alleine.

Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei jeder Einzelmaßnahme von Abordnung/Umsetzung/ Versetzung. Die Möglichkeiten des Personalrats sind begrenzt bei jeder Einzelmaßnahme, aber durchaus wirkungsvoll in der Summe.

Das solltet ihr beachten:

Wichtig ist, dass das Einverständnis zu einer Abordnung/Versetzung so lange nicht gegeben werden, wie die Bedingungen nicht klar sind:

Zu diesen Bedingungen gehören:

  • Transparenz des Auswahlverfahrens: Warum gerade ich?
  • Berufung auf die Schutzkriterien des alten Katalogs (siehe oben)
  • Zielschule: Warum gerade da hin? (Nach dem Bedarf und vor allem nach dem Fachbedarf fragen!)
  • Unterstützte Einarbeitung bei Wechsel in eine andere Schulstufe
  • Anpassung der U-Verpflichtung bei mehr als 6 Wochenstunden in anderer Schulstufe.

 

Speziell bei Abordnungen:

  • Umfang nach Wochenstunden klären
  • Dauer der Abordnung, wie lange zu welchem Preis?
  • Rückkehrrecht regeln: nach wie viel Jahren zurück zur Stammschule?
  • Welcher Schutz vor erneuter Abordnung wird zugesichert?
  • „Pendelstunde“ ab 8 Wochenstunden Abordnung für außerunterrichtliche Mehrarbeit.
  • „Pendelstunde“ bei Einsatz an 3 und mehr Schulen

 

Abordnung oder Versetzung auf eigenen Wunsch:

  • Der Antrag auf Abordnung/Versetzung muss auf dem Dienstweg gestellt werden. Formulare sind im Schulsekretariat erhältlich.
  • Die Fristen sind variabel. Aktuell veröffentlichte Termine(Stand Dez. 2021) findet ihr hier.

In jedem Fall sollten ca. 14 Tage Vorlauf für die Übermittlung per Hauspost eingeplant werden!

Grundsätzlich sollte eine Versetzung nicht allgemein ins Blaue hinein beantragt werden, sondern immer mit dem Zusatz, dass eine Entscheidung erst nach Rücksprache getroffen werden soll. Ein gezielter Versetzungswunsch und Rücksprache mit der entsprechenden Schulleitung sind sinnvoll.

Dieser Beitrag wurde unter Abordnung/Versetzung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.