Altersteilzeit

Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitbeschäftigung.

Die tarifliche Form der Altersteilzeit für ArbeitnehmerInnen ist seit 2010 nicht mehr neu möglich (bei einzelnen KollegInnen läuft sie jedoch noch bis maximal Ende 2019 weiter). Die Gewerkschaften setzen sich für eine neue Altersteilzeit ein.

Für Beamte/innen hat die GEW zusammen mit dem Personalrat die Wiedereinführung der unbefristeten Altersteilzeit für Beamte erreicht. Die Altersteilzeit kann mit 6o Jahren (bei Schwerbehinderung mit 58 Jahren) beginnen und endet mit dem Eintritt in den Ruhestand je nach individueller Altersgrenze mit 65– 67 Jahren (bei vorgezogenem Ruhestand frühestens mit 63 Jahren). Die Altersteilzeit kann mit dem vorgezogenen Ruhestand, aber nicht mit dem Sabbatical kombiniert werden. Die Arbeitsleistung beträgt 60% der bisherigen Arbeitszeit, jedoch nicht mehr als der Durchschnitt der letzten zwei Arbeitsjahre. Bis A 12 wird 83% des letzten Nettogehaltes bezahlt, ab A13 nur 80%. Zusätzlich wird die Altersermäßigung während der Altersteilzeit gewährt. Die Altersteilzeit kann als reale Teilzeit oder als Block-Teilzeit gewährt werden. Auf die Pension wirkt sich die Altersteilzeit so aus, als ob 9/10 der Zeit wie bisher gearbeitet worden wäre. Beantragt wird die Altersteilzeit auf speziellen Antragsformularen auf dem Dienstweg zum jeweiligen „Personalveränderungstermin“ mindestens ein halbes Jahr vor dem Beginn. Die Anträge gibt es im Schulsekretariat.

Dieser Beitrag wurde unter Pension/Rente abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.