Arbeitszeit an Ganztagsschulen

Arbeitszeit für Lehrkräfte an Ganztagsschulen

Der an Ganztagsschulen veränderten Unterrichtsverteilung auf den ganzen Tag ist bisher durch eine gesetzliche Regelung nicht Rechnung getragen worden. Da in der Lehrerarbeitszeit auch Vor- und Nachbereitungen enthalten sind, kann der Unterricht nicht auf den ganzen Tag verteilt werden, sondern sollte schwerpunktmäßig entweder am Vormittag oder am Nachmittag liegen, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden. Nach 6 Zeitstunden ist eine Mittagspause von 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte soll es laut Teilzeiterlass nach Möglichkeit keine Springstunden geben, für Vollzeitbeschäftigte nur unbedingt notwendige. Die zu unterrichtende Stundenzahl richtet sich nach der Schulstufe, in der die Lehrkraft unterrichtet. Lehrkräfte sind verpflichtet ihrer Unterrichtstätigkeit nachzukommen und Pausenaufsichten wahrzunehmen. Wenn Lehrkräfte zur Betreuung, Mittagessensaufsicht, Gleitzeitenaufsicht o.ä. eingesetzt werden, muss diese Zeit mindestens zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden. Wenn die durchschnittliche wöchentliche Kooperationszeit während der Unterrichtswochen 3 Zeitstunden übersteigt, ist sie dem Personalrat Schulen von der Schulleitung zur Mitbestimmung vorzulegen! Veränderte Arbeitszeitmodelle unterliegen der personalrätlichen Mitbestimmung. Bisher gibt es nur im Grundschulbereich drei Schulen, die als Modellversuche genehmigte veränderte Arbeitszeitmodelle haben. Grundsätzlich gilt:

„Die obere Grenze für die gesamte Präsenzzeit beträgt 35 Stunden pro Woche.“ ( Präsenzzeitverordnung §3(1) )

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