Basiswissen Personalratswahl

Am 9. März sind Personalratswahlen. Aber was macht der Personalrat eigentlich und wie setzt er sich zusammen? Wie setzt sich der Personalrat-Schulen zusammen? Der Personalrat-Schulen hat 25 Mitglieder. Die Personalräte werden alle vier Jahre von an Schulen Beschäftigten gewählt. Die Personalratswahlen sind Listenwahlen, ähnlich den Parteienlisten. Es werden Angestellte und Beamte auf getrennten Listen gewählt. Derzeit hat  die GEW hat 20 Sitze, Verdi und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Land Bremen jeweils 2 Sitze, der Beamtenbund hat einen Sitz.

Was macht der Personalrat-Schulen? Der Personalrat Schulen ist das Interessenvertretungsorgan von allen an öffentlichen Schulen Beschäftigten. Wir unterstützen unsere KollegInnen bei sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Dazu gehört auch die Information und Beratung zu Arbeitsbedingungen, Konflikten und rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.

Wahlen zum Gesamtpersonalrat: Auch im gesamten bremischen öffentlichen Dienst (mehr als 29.000 KollegInnen) finden am 9. März Personalratswahlen statt. Für den 25-Personen-Gesamtpersonalrat (GPR) werden von den Gewerkschaften Listen zur Wahl gestellt. Der GPR ist zuständig, wenn alle Beschäftigten betroffen sind bzw. die Angelegenheiten dienststellenübergreifend sind. Für die Angelegenheiten der einzelnen Dienststellen ist der dort gewählte Personalrat (zum Beispiel der Personalrat Schulen) zuständig.

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