Elterngeld

Zuvor berufstätige Mütter oder Väter erhalten 67 Prozent des Nettolohns der vergangenen zwölf Monate (vor dem Mutterschutz), höchstens jedoch 1800 Euro. Arbeitslose und Geringverdienende erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro. Das Elterngeld gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines älteren Kindes werden nicht angerechnet.
Elterngeld gibt es mindestens zwölf Monate, zwei weitere Monate werden gezahlt, wenn auch das zweite Elternteil für mindestens zwei Monate die Kinderbetreuung übernimmt. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, für 24 Monate das Elterngeld in halber Höhe zu beziehen. Beide PartnerInnen können aber auch zeitgleich oder nacheinander für sieben Monate in Elternzeit gehen. Alleinerziehende bekommen volle 14 Monate Elterngeld bezahlt.
Wer unter 30 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt Elterngeld. Sie/er erhält 67 Prozent der durch die Teilzeit verursachten Gehaltseinbuße. Beispiel: Eine Frau verdient 2000 Euro netto; nach der Geburt verdient sie mit ihrem Teilzeitjob 1000 Euro netto; das Elterngeld beträgt dann 670 Euro.
Bei einem Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Kindern unter sechs Jahren steigt das Elterngeld um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten werden zum Elterngeld je 300 Euro für das zweite oder dritte Kind gezahlt.
Paare, die ein Kind adoptiert haben, können bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, bis das Kind acht Jahre alt ist.
Steuern oder Sozialabgaben fallen nicht an. Aber: Das Elterngeld steht unter dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz, den die/der berufstätige PartnerIn zahlt.
Wer Elterngeld beantragen will, sollte frühzeitig in die günstige Steuerklasse III wechseln; die/der EhepartnerIn geht dann in Klasse V. Außerdem sollten alle Freibeträge eingetragen werden. Nach der Geburt sollte die/der berufstätige PartnerIn schnell wieder in die günstige Klasse III wechseln.

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