Gefährdungsanzeige – Pädagogische Mitarbeiter*innen, Schulsozialarbeit, Erzieher*innen (Bereich Schule)

480px-Stop_hand_nuvola.svgDie Gefährdungsanzeige, oft auch Überlastungsanzeige genannt, ist eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Dienststelle bzw. an den zuständigen Arbeitgeber / bzw. den zuständigen Träger (wie bspw. ASB, MC etc.), die eine Gefahr für die Sicherheit und/oder die Gesundheit anzeigt. Sie ist fest im Arbeitsschutzgesetz (§ 15 bis § 17)  verankert zum Schutz und zur Entlastung aller Beschäftigten.

Viele von euch fragen sich, Warum soll ich eigentlich eine Gefährdungsanzeige stellen und was kann sie bewirken?oder haben auch Angst vor möglichen Konsequenzen.

Die zunehmende Aufgabenfülle, z.B. im Rahmen der Inklusion und im Ganztag bei nicht ausreichenden Ressourcen, sowie belastende Arbeitsbedingungen führen im Schulalltag auch bei Pädagogischen Mitarbeiter*innen, der Schulsozialarbeit, Erzieher*innen und Assistenzkräften, die im Schulbereich tätig sind, immer öfter zu akuten Gefährdungs- und Überlastungssituationen, die nicht mehr verantwortbar sind und die sowohl die persönliche Gesundheit von Beschäftigten, aber häufig auch die Gesundheit und Sicherheit von Schülerinnen und Schülern gefährden (z.B. dadurch, dass im Ganztag die Betreuung vor der Beratung steht, sodass in Akutfällen bspw. keine sofortige Beratung angeboten werden kann oder dass durch die Aufgabe der Betreuung mehrerer Lerngruppen im Ganztag sowohl Beratungsangebote von Schulsozialarbeit als auch erzieherische und sozialpädagogische Angebote an Schule nicht gewährleistet werden).

Grundsätzlich steht laut Arbeitsschutzgesetz allen Beschäftigten das Mittel der Gefährdungsanzeige zu.  Sie dient in erster Linie dazu, sich dem Haftungsrisiko bei einem möglichen Schadenseintritt zu Lasten des Dienstherrn zu entziehen!

Zudem können in Einzelfällen dem Dienstherrn Fürsorge- und Schutzpflichten im Sinne von einer Schadensabwendungspflicht obliegen, um die Gesundheit der Beschäftigten, soweit möglich und mit den dienstlichen Belangen vereinbar, vor Gefahren zu bewahren, die mit der Dienstverrichtung verbunden sind. (z.B. Einsatz von Assistenzkräften in der Inklusion)

Es ist wichtig, zeitnah und aufgrund einer aktuellen konkreten Gefährdungssituation, eine individuelle Gefährdungsanzeige zu stellen.

Jede gestellte Gefährdungsanzeige trägt dazu bei, die strukturellen Missstände in unserem Schulsystem aufzuzeigen und abzustellen!

Negative Konsequenzen darf eine solche Gefährdungsanzeige für die Beschäftigten nicht haben. Im Arbeitsschutzgesetz heißt es hierzu  unter § 17 (2): „Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichtete Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde (Anm.: an den zuständigen Arbeitgeber / Träger) wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen.“

Aufgrund der teils bestehenden prekären Beschäftigtenverhältnisse bei pädagogischen Mitarbeiter*innen, Erzieher*innen und der Schulsozialarbeit (Leiharbeit, Schulverein als Arbeitgeber, befristete Arbeitsverträge…), empfiehlt der Personalrat Schulen aber ein strategisches, abgestuftes Vorgehen:

Im ersten Schritt würden wir deshalb allen, die bei der senatorischen Behörde beschäftigt sind und ihre Probezeit hinter sich haben, ohne Bedenken – unter Beachtung der Informationen – empfehlen, eine konkrete, anlassbezogene, individuelle Gefährdungsanzeige gegenüber der senatorischen Behörde bzw. dem Arbeitgeber über den Dienstweg zu stellen (die Schulleitung leitet die Anzeige an die Behörde weiter bzw. die Anzeige wird direkt gegenüber dem Arbeitgeber gestellt).

In einem zweiten Schritt – wenn bereits viele Anzeigen derjenigen vorliegen, die in gesicherteren Beschäftigungsverhältnissen sich befinden, würden wir dann auch allen anderen diesen Schritt empfehlen, eine Gefährdungsanzeige individuell zu stellen, wenn akute, konkrete Gründe vorliegen.

Abraten von diesem Mittel würden wir allen, die sich noch in der Probezeit befinden bzw. allen, die über einen Schulverein beschäftigt sind.

Der Personalrat Schulen bietet Euch dazu gerne Beratung und Unterstützung an, wie auch die zuständigen Betriebsräte.
Eure Gefährdungsanzeige sollte den Interessenvertretungen (PR-Schulen, Frauenbeauftragte und ggf. Schwerbehindertenvertretung) in Kopie vorgelegt werden, so dass Ihr bereits im Vorfeld und später begleitend gut vertreten werden könnt.

Zur Gefährdungsanzeige für Lehrkräfte haben wir hier Informationen zusammengestellt.

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