Neue Lehrerentgeldordnung

Eine neue Lehrerentgeldordnung (L-Ego) ist ausgehandelt worden. Am 10. März 2016 sind von der Bildungsbehörde 898 angestellte Lehrkräfte angeschrieben worden. Diese Kolleginnen und Kollegen können bei der jeweiligen Personalsachbearbeitung klären, ob sie einen Antrag auf eine Höhergruppierung stellen können bzw. die Zahlung einer Angleichungszulage von 30 Euro in Betracht kommt. Die Anträge müssen bis zum 31. Juli 2016 schriftlich bei der Behörde eingegangen sein. Eine Auskunft darüber, ob sich eine finanzielle Verbesserung auch tatsächlich ergibt, wird von der Behörde nicht erteilt. Wer einen Antrag stellt, erhält allerdings einen neuen Arbeitsvertrag, der nicht mehr auf die Erfahrungsstufentabelle abhebt. Grundlage in den neuen Arbeitsverträgen für die Berechnung ist dann eine Paralleltabelle.

Deshalb rät der Personalrat, sich zunächst nur eine Auskunft von der Personalsachbearbeitung einzuholen, in welcher Erfahrungsstufe man derzeit ist und in welcher Stufe man nach der Paralleltabelle eingestuft werden würde. Erst danach kann man prüfen, ob ein Änderungsantrag finanzielle Vorteile bringt.

Nach den Osterferien veröffentlicht der Personalrat Schulen dazu ein PR-Info. Weitere Informationen gibt es auch bei einer Veranstaltung am Dienstag, 26. April um 17 Uhr im DGB-Haus.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitszeit veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.