Personalausschuss

Nach § 76 des Schulverwaltungsgesetzes können die Gesamtkonferenz und der Beirat des nichtunterrichtenden Personals einen Personalausschuss wählen, der aus zwei Vertreter:innen der Gesamtkonferenz und einer/m Vertreter:in des nichtunterrichtenden Personals besteht. Es werden jeweils auch Stellvertreter:innen gewählt. Der Personalausschuss „berät die/den Schulleiter:in in Angelegenheiten der Beschäftigten und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten“.

Aufgabenfelder des Personalausschusses können u.a. sein:

  • Lehrer:inneneinsatz
  • Präsenzzeitregelungen
  • Teilzeitregelungen
  • Vertretungsregelungen
  • Aufsichtsregelungen
  • Regelungen zur Fortbildung
  • Beratung und Unterstützung der Kolleg:innen bei Gesprächen mit der Schulleitung
  • Transparenz der Kriterien für Abordnungen und Versetzungen

Nach § 16 Lehrer:innendienstordnung heißt es: „Die/der Schulleiter:in soll den Personalausschuss in Fragen der Personalentwicklung einbeziehen.“

Die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen führt häufig zu Konflikten. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig es ist, Probleme frühzeitig zu bearbeiten und vor Ort Lösungen zu finden.

Hier kommt dem Personalausschuss eine wichtige Funktion für die Artikulierung und Wahrnehmung kollegialer Interessen an jeder Schule zu.

Die GEW bietet für die Arbeit in Personalausschüssen regelmäßig Fortbildungen an.

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