Präsenzzeiten / Kooperationszeiten

„Präsenzzeiten sind die Wochenstunden, an denen die Lehrer und Lehrerinnen außerhalb der Schulferien in der Schule anwesend sein müssen.” (Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz § 1b)

In der Präsenzzeitverordnung ist eine Obergrenze für die Präsenzzeit von höchstens 35 Zeitstunden/Woche (für Vollzeit-Lehrkräfte) festgelegt. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Präsenzzeit nur anteilig.

Dies bedeutet nicht, dass jede Lehrkraft jede Woche tatsächlich 35 Zeitstunden in der Schule verbringen muss, denn die regelmäßige Gesamt-Präsenzzeit umfasst:

  • die notwendige Anwesenheitszeit in der Schule von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss einschließlich aller Zwischenzeiten und angeordneter Anwesenheitszeiten vorher und nachher,
  • sonstige schulische Präsenzzeiten einschließlich Schulfahrten, Wandertagen, Schulfesten, Präsenztagen usw.
  • die festgelegte durchschnittliche Kooperationszeit von 3 Stunden je Unterrichtswoche.

Was gehört zur Kooperationszeit der Lehrkräfte?

  • Teambesprechungen, Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen u. ä. zur Planung, Auswertung und Weiterentwicklung von Unterricht
  • Konferenzen/Dienstbesprechungen, Projektgruppen u.ä. zu Schulbetrieb und Schulentwicklung
  • Schulinterne Fortbildung
  • Elternberatungen
  • Beratungen mit SchülerInnen
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartner:innen

Da diese Aufgaben oft nicht während einer gemeinsamen regelmäßigen Kooperationszeit erledigt werden können, ist der dafür notwendige Zeitaufwand auf die Kooperationszeitverpflichtung anzurechnen. Zusätzlich können zwei Präsenztage (in der Ferienzeit) angerechnet werden.

Die Schulen sollten auf Gesamtkonferenzen am Schuljahresanfang schulspezifische Regelungen treffen bezüglich

  • des voraussichtlichen Umfangs der anzurechnenden Kooperationszeiten
  • des Verfahrens der Anrechnung (z. B. Vorabberücksichtigung und entsprechend Verringerung der regelmäßigen allgemeinen Präsenzverpflichtung oder direkter nachträglicher Ausgleich durch Ausfall von Präsenznachmittagen)
  • des Umfangs, Termins und Turnus des regelmäßigen Präsenznachmittags und der anteiligen Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten.
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