Referendariat

Es gibt für Referendarinnen und Referendare einen Ausbildungspersonalrat /APR, der sie in ihren Ausbildungsbelangen unterstützt. Darüber hinaus werden sie vom Personalrat Schulen vertreten.

Referendarinnen und Referendare sind berechtigt an Personalversammlungen für Lehrkräfte und an Referendars-Teilpersonalversammlungen teilzunehmen. Im Prinzip gelten im Referendariat die gleichen Rechte wie bei anderen Lehrkräften. Eine Unterbrechung des Referendariats ist möglich, bei Elternzeit bis zu 3 Jahren.

Während der Eingangsphase (die ersten 6 Monate) gibt es keine Verpflichtung zu eigenverantwortlichem Unterricht. Im Anschluss an die Einführung am Landesinstitut für Schule (LIS) gibt es jedoch die Möglichkeit, selbstständigen Unterricht im Umgang von bis zu 6 Unterrichtsstunden pro Woche durchzuführen. Diese Möglichkeit besteht nur bei gegenseitigem Einvernehmen zwischen der Schule, dem LIS und dem/der Referendar/in. Darüber hinaus umfasst diese Phase der Ausbildung die Hospitation in einer weiteren Schulform über einen Zeitraum von 4 Wochen.

In den ersten drei Monaten der Eingangsphase hat der Lehramtsauszubildende keinenUnterricht anderer Lehrkräfte zu vertreten. Ab dem 4. Ausbildungsmonat kann die Referendarin/ der Referendar zu Vertretungsunterricht herangezogen werden, allerdings soll dies die Gesamtstundenzahl des Ausbildungsunterrichts nicht überschreiten und nicht mehr als 4 Unterrichtsstunden pro Monat betragen. Dabei soll es sich, soweit möglich, außerdem um Vertretung in einer Lerngruppe handeln, die der/dem Auszubildenden bekannt ist und in Fächern, in denen die Ausbildung stattfindet.

In der Hauptphase (weitere 6 Monate) werden 10 Stunden eigenverantwortlich unterrichtet und 2 Stunden hospitiert. Der Unterricht soll sich im Verlauf der Ausbildung nach Möglichkeit zu gleichen Teilen auf die Schulfächer verteilen, wobei im Lehramt an Grundschulen vorwiegend in zwei vertieft ausgebildeten Fächern unterrichtet werden soll. Ausbildungsveranstaltungen am LIS (durchschnittlich im Umfang von 7 Stunden wöchentlich) haben Vorrang vor Schulveranstaltungen (Ausnahme: Zeugniskonferenzen, Versetzungskonferenzen und Abschlussprüfungen).

Nach ungefähr 9 bis 11 Monaten ab Ausbildungsbeginn findet ein sogenanntes „Perspektivgespräch“ statt, in dem es ein Feedback über den jeweils erreichten Ausbildungsstand von Schulleitung, Ausbildungskoordination und Mentoren gibt.

In der Prüfungsphase (die letzten 6 Monate) gelten die gleichen Unterrichtsverpflichtungen wie in der Hauptphase. Termine der Zweiten Staatsprüfung haben Vorrang vor allen anderen Terminen. An den Tagen, an denen Prüfungen abgenommen werden, ist der Prüfling von allen Ausbildungsveran-staltungen, Unterrichtsverpflichtungen und anderen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Abschlussprüfung besteht aus einem Kolloquium zu einer eigenen Präsentation, unterrichtspraktischen Prüfungen und einem Prüfungsgespräch.

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