Reisekostenerstattung

bei Schulfahrten und Exkursionen

Die Regelungen über die Erstattung von Reisekosten sehen vor:
Alle Bediensteten, die aus dienstlichem Anlass an einer Schulfahrt teilnehmen, haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Sonstigen Begleitpersonen können die Kosten erstattet werden.

Für Unterkunft werden bis zu 11 Euro und für Verpflegung bis zu 12 Euro erstattet.

Die notwendigen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt werden erstattet, Fahrtkosten am Aufenthaltsort nur bis zur Höhe von 11 Euro.

Nachgewiesene Nebenkosten (Eintrittsgelder für Museen, Theater usw.) werden bis zu einer Höhe von 13 Euro erstattet.

Allerdings werden diese Kosten nur im Rahmen des Reisekostenbudgets der einzelnen Schule erstattet. Oft wird unzulässigerweise die Genehmigung der Klassenfahrt vom Verzicht auf die Reisekosten abhängig gemacht. Der Verzicht auf die gesamten oder anteiligen Reisekosten ist aber nur nachträglich möglich – und auch nur, wenn die Initiative zu diesem Verzicht vom Dienstreisenden ausgeht. Daher darf in dem Genehmigungsantrag für die Klassenfahrt nicht gleichzeitig nach einem Reisekostenverzicht gefragt werden .

In unserem PR-Info haben wir wichtige Informationen zusammengetragen: klick…

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