Richtlinie zur Übertragung des Führungsamtes

Seit Sommer 2016 gibt es eine mit den Interessensvertretungen abgestimmte Richtlinie der Senatorin für Kinder und Bildung zur Übertragung des Führungsamtes auf Lebenszeit. Gemeint ist das Verfahren nach Ablauf der zweijährigen Probezeit von Schulleiter*innen.

Ein Schwerpunkt der Richtlinie befasst sich mit der Einholung der Stellungnahmen der Schulischen Gremien. Das sind je nach Schulform die Gesamtkonferenz, der Beirat des nicht unterrichtenden Personals, der Elternbeirat, der Schüler*innenbeirat und der Ausbildungsbeirat.

Diese Stellungnahmen werden in der Regel in Form einer Stimmabgabe eingeholt, aber auch eine ergänzende schriftliche Stellungnahme ist laut Schulverwaltungsgesetz möglich. Bei diesen sogenannten Voten gab es in der Vergangenheit Unklarheiten von wem und in welcher Form diese durchzuführen sind und wer überhaupt zur Stimmabgabe berechtigt ist. Dies regelt jetzt die Richtlinie. So ist zum Beispiel festgehalten, dass ein Ausschuss aus gleichbleibenden Personen die Stellungnahmen aller Gremien einholt.

Auch die Anonymität der Stimmabgabe war häufig Gegenstand von kritischen Nachfragen aus Kollegien. Die Richtlinie enthält einen Vordruck für einen Stimmzettel und regelt z.B. auch, dass der Beirat des nichtunterrichtenden Personals, zu dem meist ausschließlich die Schulverwaltungsangestellten gehören, auch gemeinsam mit der Gesamtkonferenz abstimmen kann, damit die Anonymität gewahrt bleibt.

Die komplette Richtlinie findet Ihr hier.

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