Sucht

Hat man/frau den Eindruck suchtgefährdet oder süchtig zu sein, oder nimmt man/frau dies von einer/einem KollegIn an, ist wichtig, selbst aktiv zu werden.

Ehe aus Unsicherheit und Angst falsch zu handeln lieber gar nichts getan wird, sollte unbedingt Beratung in Anspruch genommen werden.

Informationen und auch individuelle Beratung erteilt die „Betriebliche Suchtkrankenhilfe Schulen” in der Stadtgemeine Bremen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der „Dienstvereinbarung über den Umgang mit Suchtkranken oder Suchtgefährdeten” festgelegt.

Informationen gibt es auch beim Personalrat Schulen.

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