Unmut über schleppendes Verfahren bei der Übernahme zur Senatorin für Kinder und Bildung

Am Mittwoch, den 7.12. 2016, haben über 400 Mitarbeiter*innen der Bremer Schulen an einer Personalversammlung im Schlachthof teilgenommen.

Hauptthema war die geplante Übernahme der Beschäftigten bei Schulvereinen zur Senatorin für Kinder und Bildung. 83 Mitarbeitende sind derzeit noch bei Schulvereinen beschäftigt. Viele von ihnen sind zur PV gekommen, um sich über den neusten Stand der Übernahme zur senatorischen Behörde zu informieren.

Bereits vor zwei Jahren wurde auf einer Personalversammlung die Forderung nach der Beendigung der unsäglichen Beschäftigungsbedingungen für die Kolleg*innen der Schulvereine laut. Die Forderung „Gleiche Rechte und gleiche Bedingungen für alle Beschäftigten an Schule! Keine Schulvereine als Arbeitgeber!“ wurde damals von den über 500 Anwesenden einstimmig beschlossen. Nach einer Postkartenaktion der GEW zeigte sich die damalige Senatorin Quante-Brandt gesprächsbereit. Doch erst politischer Druck, z.B. die große Anfrage der Partei Die Linke an den Senat, hat den Stein für eine von der Behörde organisierte Übernahme ins Rollen gebracht: Behördenvertreter verkündeten, dass sämtliche Beschäftigte, die im Sekundarbereich I tätig und bei Schulvereinen beschäftigt sind zum 01.01.2017 von der Senatorin für Kinder und Bildung übernommen werden sollen.

Kurz vor den Sommerferien im letzten Schuljahr, wurden die Kolleg*innen aufgefordert ihre Bewerbungsunterlagen bei der Behörde abzugeben. Die Betroffenen erhielten daraufhin aber weder eine Eingangsbestätigung noch ein Übernahmeangebot. Stattdessen wurde die Übernahme nun auf den 01.03.2017 verschoben.

Der Unmut der Kolleg*innen über die Hinhaltetaktik und die desolate Informationspolitik der Behörde war auf der Personalversammlung deutlich zu spüren. Der anwesende Staatsrat Pietrzok wurde aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Übernahme nicht noch weiter verschoben und vor allem zu fairen Bedingungen, d.h. ohne weitere Verschlechterungen für die Betroffenen, durchgeführt wird.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Personalversammlung war ein einstimmig angenommener Antrag des Martinclubs. Darin wurde die Senatorin für Kinder und Bildung aufgefordert die Bezeichnung „Assistenzkraft“ in Schule durch „Fachkraft für Inklusion“ zu ersetzen.

Außerdem informierte Matthias Wagner vom ASB über die rechtlichen Arbeitsbedingungen der sogenannten Minijobber. Auch für diese Kolleg*innen, so Wagner, müsse das geltende Tarifrecht angewendet werden.

Christian Gloede, Landesvorstandssprecher der GEW, sprach zu dem Auftakt der kommenden Tarifrunde Anfang 2017. Da sich die Tarifverträge von vielen der freien Träger am TVL orientieren, sind alle gemeinsam aufgefordert sich an den anstehenden Tarifauseinsetzungen zu beteiligen.

Zuletzt wurde thematisiert, dass die Kolleg*innen unbedingt zum Anfang des nächsten Jahres ihren Urlaubsantrag entweder bei ihrem Trägerverein oder über den Dienstweg bei der senatorischen Behörde stellen sollen. Im Falle von Krankheit in den angemeldeten Urlaubszeiten muss die Dienststelle dafür sorgen, dass der Erholungsurlaub nachgeholt werden kann. Der Personalrat berät dazu.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.