Versetzung in ein anderes Bundesland

Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst eines Landes beschäftigt sind, haben zwei Möglichkeiten in ein anderes Bundesland zu wechseln.

Zum einen können Lehrkräfte einen Antrag auf Ländertausch stellen. Über dieses Verfahren soll Lehrkräften aus sozialen Gründen – z.B. aus Gründen der Familienzusammenführung, der Pflege von Angehörigen etc. – ein Ländertausch ermöglicht werden.

Die abgebenden Bundesländer verpflichten sich, die erforderlichen Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung der dienstlichen Interessen zu erteilen. Bisher erfolgte spätestens nach 2 Jahren eine solche Freigabeerklärung, diese Praxis hat sich durch den Fachkräftemangel allerdings geändert. Wir empfehlen, in einem solchen Fall die Beratung und Unterstützung durch den Personalrat einzuholen.

Hier sind die aktuellen Antragstermine zu finden, die im Informationsschreiben der Senatorin für Kinder und Bildung Bremen unter dem Stichwort Personalveränderungen bekannt gegeben werden.

Die andere Möglichkeit als verbeamtete Lehrkraft ist, die Behörde um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu bitten. Wenn man diese Freigabe hat, kann man sich frei in einem anderen Bundesland bewerben. Jedoch ist auch diese Möglichkeit wegen des Fachkräftemangels meistens nur möglich, wenn die Schule einen Ersatz bekommen kann.

ACHTUNG: Am besten vorab mit dem neuen Bundesland abklären, dass man tatsächlich übernommen wird und auch die Erfahrungsstufe behält!

Dieser Beitrag wurde unter Abordnung/Versetzung abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.