Altersgrenzen

Für BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen gelten folgende individuelle Altersgrenzen (angegeben in Jahren + Monaten)

Geburtsjahr / Altersgrenze

1948 = 65 Jahre + 2 Monate 1949 = 65 Jahre + 3 Monate

1950 = 65 Jahre + 4 Monate 1951 = 65 Jahre + 5 Monate

1952 = 65 Jahre + 6 Monate 1953 = 65 Jahre + 7 Monate

1954 = 65 Jahre + 8 Monate 1955 = 65 Jahre + 9 Monate

1956 = 65 Jahre + 10 Monate 1957 = 65 Jahre + 11 Monate

1958 = 66 Jahre 1959 = 66 Jahre + 2 Monate

1960 = 66 Jahre + 4 Monate 1961 = 66 Jahre + 6 Monate

1962 = 66 Jahre + 8 Monate 1963 = 66 Jahre + 10 Monate

ab 1964 = 67 Jahre

 

Schwerbehinderte können schon jeweils 2 Jahre früher abschlagsfrei in Pension / Rente gehen.

Für Lehrkräfte gilt als Ruhestandsgrenze jeweils das Schulhalbjahresende nach Erreichen der Altersgrenze. Angestellte Lehrkräfte können den Ruhestand zum Monatsende nach Erreichen der Altersgrenze beantragen. Beratung durch den Personalrat oder die GEW.

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