Berechnung der Arbeitszeit und Ferienregelung für Verwaltungskräfte: 10%-Regelung

Eine genaue Berechnung müsste nämlich erfolgen anhand der folgenden Parameter:

  • Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Jahres
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Anzahl der Feiertage des jeweiligen Jahres
  • Anzahl der durch Ferien entfallenden Tage
  • Anzahl der Arbeitstage in den Ferien (Präsenzzeit)
  • Anzahl der Tage, an denen über den Jahresurlaub nicht zu arbeiten ist, also die Tage, die tatsächlich vor- und nachzuarbeiten sind.

Da sie für jede Schulverwaltungskraft für jedes Jahr neu aufzustellen ist, hat man davon abgesehen und sich auf einen für die Verwaltungskräfte etwas günstigeren Aufschlag von 10% verständigt. Ausgenommen von dieser Ferienregelung sind Vollzeitkräfte, die nicht für die Ferien vor- und nacharbeiten und ihren tariflichen Urlaub von 30 Tagen in den Ferien nehmen.

In den Vorstellungsgesprächen werden alle Bewerbenden darauf hingewiesen, dass ein 10% Aufschlag für die Ferienregelung erforderlich ist.

 

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