Eine genaue Berechnung müsste nämlich erfolgen anhand der folgenden Parameter:
- Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Jahres
- Anzahl der Urlaubstage
- Anzahl der Feiertage des jeweiligen Jahres
- Anzahl der durch Ferien entfallenden Tage
- Anzahl der Arbeitstage in den Ferien (Präsenzzeit)
- Anzahl der Tage, an denen über den Jahresurlaub nicht zu arbeiten ist, also die Tage, die tatsächlich vor- und nachzuarbeiten sind.
Da sie für jede Schulverwaltungskraft für jedes Jahr neu aufzustellen ist, hat man davon abgesehen und sich auf einen für die Verwaltungskräfte etwas günstigeren Aufschlag von 10% verständigt. Ausgenommen von dieser Ferienregelung sind Vollzeitkräfte, die nicht für die Ferien vor- und nacharbeiten und ihren tariflichen Urlaub von 30 Tagen in den Ferien nehmen.
In den Vorstellungsgesprächen werden alle Bewerbenden darauf hingewiesen, dass ein 10% Aufschlag für die Ferienregelung erforderlich ist.