ArbeitnehmerInnen und Beamtinnen in Bremen haben ein Recht auf bezahlten Bildungsurlaub: 5 Tage im Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren. Der Bildungsurlaub kann auch tageweise genommen werden! Lehrkräfte können den Bildungsurlaub nur in den Schulferien nehmen. Pädagogische MitarbeiterInnen (mit Ferienanrechnung oder Feriendienst) dürfen auch in der Unterrichtszeit Bildungsurlaub nehmen. Bei Bildungsurlaub in den Ferien ist Ihnen Mehrarbeitsausgleich zu gewähren.
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