Zum 25sten Dienstjubiläum gibt es für Beamt*innen eine Gratifikation von 306,78 Euro, für Angestellte beträgt die Höhe der Gratifikation 350 Euro.
Nach 40 Dienstjahren bekommen für Beamt*innen 409,03 Euro und Angestellte 500 Euro. Bei den Summen handelt es sich um Bruttobeträge.
Dazu erhalten die Jubilare einen arbeitsfreien Tag, der im zeitlichen Zusammenhang mit dem Jubiläumstag liegen sollte, aber nicht fest an diesen gebunden ist.
Da dieser arbeitsfreie Tag nicht Urlaub oder Sonderurlaub ist, sondern eine Gratifikation, steht er selbstverständlich auch denen zu, deren Jubiläum in die Ferien oder auf einen ähnlich „ungünstigen Tag“ fällt.
Schulleitungen können den dienstfreien Tag weder verweigern noch zeitlich festlegen.