Erklärung zum Einsatz privater Datenverarbeitungsgeräte nach §3 Abs.2 BremSchulDSG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Verfügung 35/2016 wurden alle Schulleitungen aufgefordert von Kolleg*innen, die Schülerdaten auf privaten Endgeräten verarbeiten wollen oder müssen, eine Erklärung zum Einsatz privater Datenverarbeitungsgeräte nach §3 Abs.2 BremSchulDSG unterschreiben zu lassen und in der Personalakte abzulegen.

Der Personalrat Schulen empfiehlt allen Kolleg*innen,

  • zum jetzigen Zeitpunkt die Erklärung (noch) nicht abzugeben!
  • Schülerdaten nur auf dienstlichen Endgeräten zu verarbeiten.

Gängige Praxis ist zurzeit, schülerbezogene Daten auch mit privaten digitalen Endgeräten zu verarbeiten, was unter anderem auch dem Umstand geschuldet ist, dass es zu wenige Dienstrechner an den Schulen gibt. Seit 2007 entspricht es – trotz in der Regel abweichender Praxis – nicht den Anforderungen des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes, Schülerdaten ohne Abgabe einer entsprechenden Erklärung auf privaten Endgeräten zu verarbeiten.

Die gesetzliche Grundlage bildet der §3 Abs.2 BremSchulDSG:

(2) 1Lehr- und Betreuungskräfte, die sich schriftlich zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet und sich mit der Überwachung durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz einverstanden erklärt haben, dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben private Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern verwenden. 2Sie haben sicherzustellen, dass diese Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind und spätestens nach dem Ende des jeweils nächsten Schuljahres gelöscht werden. 3Andere Schulbedienstete dürfen personenbezogene Daten weder auf privateigenen Datenverarbeitungsgeräten speichern noch diese Daten auf Datenverarbeitungsgeräten außerhalb der Schule verarbeiten oder durch unbefugte Dritte verarbeiten lassen.
(https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBrSchulDSG%2Fcont%2FBrSchulDSG%2EP3%2Ehtm)

Der PR-Schulen spricht die obigen Empfehlungen aus, weil offenbar einige Schulleitungen den Druck verspüren, die Abgabe der Erklärung sehr kurzfristig, noch in diesem Schuljahr, einzufordern. Wir haben noch weiteren Gesprächsbedarf mit der Behörde und empfehlen daher allen Kolleg*innen, den Ausgang dieser Gespräche abzuwarten.

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