Erörterung

Bei besonderen Problemen oder Konflikten, die in der Schule (auch mit Hilfe des Personalrates) nicht zu lösen sind, gibt es das besondere Mittel der „Erörterung“:
„Der Bedienstete hat das Recht, in allen seine Person betreffenden sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten und zu allen seine Person betreffenden Maßnahmen der Dienststelle eine Erörterung zu verlangen. Die Erörterung erfolgt in einer gemeinsamen Sitzung von Dienststelle und Personalrat.“ (Bremisches Personalvertretungsgesetz, § 53(2), Persönlichkeits- rechte des Bediensteten)
Vor dem Verlangen nach einer Erörterung empfiehlt sich eine Beratung mit dem Personalrat Schulen!

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