MitarbeiterInnengespräche / Personalentwickungsgespräche

Personalentwicklungsgespräche sind keine Konflikt- oder Beurteilungsgespräche . Sie dürfen keinen maßregelnden Personalentscheidungen und nicht als Grundlage für Gewährung oder Verweigerung leistungsbezogener Bezahlung dienen. Die in der Lehrerdienstordnung §19(3) vorgesehenen Gespräche zwischen Schulleitung und Lehrkräften haben ab 1.2.2009 durch eine Dienstvereinbarung einen geregelten Rahmen. Alle drei Jahre soll in einem Anlass unabhängigen vertraulichen Vier-Augen-Gespräch die Zusammenarbeit gestärkt, beruflich Perspektiven geklärt und Verbesserungen zwischen individueller Arbeitsgestaltung und schulischen Erfordernissen abgestimmt werden. Bei bestehenden Konflikten soll das Gespräch ausgesetzt und zunächst der Konflikt ausgeräumt werden; es kann auch ein anderes Schulleitungsmitglied mit der Gesprächsführung beauftragt werden. Ein innerhalb einer Woche anzufertigendes Ergebnisprotokoll darf nicht auf Datenträgern gespeichert werden. Es wird von beiden Beteiligten nur dann unterschrieben, wenn der Inhalt einvernehmlich ist. Es darf nicht zur Personalakte gegeben werden und bleibt bei den Beteiligten für Dritte unzugänglich unter Verschluss. Die Protokolle werden bei einem erneuten Gespräch vernichtet, bei Schulwechsel von der Schulleitung ausgehändigt.

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