Mobbing

Mobbing – kein normaler Konflikt

Was ist Mobbing?

Mobbing beinhaltet, dass jemand von KollegInnen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert, belästigt, drangsaliert, beleidigt, ausgegrenzt oder beispielsweise mit kränkenden Äußerungen belegt wird. Es geht um längere Zeiträume von mindestens einem halben Jahr. Diese Handlungen, gegen eine Person oder auch eine Gruppe gerichtet, können zu schweren psychischen und körperlichen Schäden führen.

Welche Auslöser oder äußeren Anlässe kann es geben?

Schlechte Arbeitsorganisation und nicht bearbeitete Konflikte fördern Mobbingverhalten, da die Stressfaktoren durch das Betriebsklima, den Führungsstil, den Konkurrenzdruck oder durch Unter- und Überforderung zunehmen. Umstrukturierungsmaßnahmen, Personalmangel und mangelnde Transparenz bei Entscheidungen fördern gegenseitige Schuldzuweisungen, Konkurrenz- und Abgrenzungsverhalten.

Menschen, die anderen gegenüber Psychoterror ausüben, sehen keine andere Möglichkeit, sich gegenüber den KollegInnen zu behaupten, wollen von eigenen Fehlern und Schwächen ablenken, sind neidisch, eifersüchtig oder voll Angst und Frust. Je schlechter die allgemeine Lage am Arbeitsplatz ist, desto häufiger treten Mobbingfälle auf.

Was kann ich tun, wenn ich zum Opfer werde?

Als Opfer muss ich über die Probleme mit einer Vertrauensperson sprechen. Ich muss versuchen, ruhig und gelassen meine eigene Position verantwortlich gegenüber den identifizierten Widersachern zu vertreten. Eventuell muss ich mir Hilfe beim Personalrat Schulen oder beim Arbeitgeber (z.B. über die Schulaufsicht) in Form einer begründeten Beschwerde einholen. Die/der Betroffene sollte möglichst konkrete Kritik üben und pauschale Vorwürfe vermeiden. Alle Schritte des eigenen Vorgehens und das der WidersacherIn sollten dokumentiert werden. Die Situation des Mobbing muss in der Regel von außen beendet werden. Soziale und politische Maßnahmen des Arbeitgebers sind notwendig.

Der Gesamtpersonalrat im öffentlichen Dienst hat deshalb eine Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“ mit dem öffentlichen Arbeitgeber abgeschlossen, um ein Verfahren zur professionellen Konfliktberatung einzurichten. Mit den Mitteln des Strafrechts lässt sich trotz erster Urteile in der Regel dem Phänomen „Mobbing“ bisher nicht beikommen. Gegebenenfalls kann eine rechtliche Beratung sinnvoll oder erforderlich sein.

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