Mindestens zweimal pro Jahr findet eine Personalversammlung statt, auf der der Personalrat über wichtige Themen informiert. Jede/r Beschäftigte (auch Beschäftigte anderer Träger und ReferendarInnen!) hat das Recht an den Personalversammlungen teilzunehmen – auch während der Unterrichtszeit. Wege- und Pausenzeiten müssen bei der Festsetzung des Unterrichtsendes ausreichend berücksichtigt werden. Personalversammlungen gelten als Arbeitszeit. Entsprechendes gilt für die Betriebsversammlungen der Beschäftigten anderer Träger, an denen diese zusätzlich teilnehmen können.
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