Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit unserem letzten Info hat sich wieder einiges getan, über das wir euch auf dem Laufenden halten wollen.
Hier ein Überblick über die Themen dieses Infos:
- Nichtzustimmung zum aktuellen Corona-Erlass
- Klage für Mitbestimmung beim Distanzunterricht erfolgreich
- Lebensarbeitszeitkonto: Gibt es das?
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister:innen)
- Nichtzustimmung zum aktuellen Corona-Erlass
In der Vergangenheit waren Ferien immer eine Zeit, in der eine gewisse Unsicherheit über den Pandemieverlauf entstand. Wie würde es sich auswirken, wenn die Infektionsketten in den Schulen zwar ausbleiben, dafür aber viele Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche unternommen werden? Welche Überraschungen hielt das Unterbrechen der Testungen in den Schulen bereit? Wie hatte sich der R-Wert verändert?
All diese Fragen spielen, so hat man den Eindruck, ab sofort keine Rolle mehr. Denn zunächst wurde unser Vorschlag abgelehnt, über eine Hot-Spot-Regelung eine vorsorgliche zweiwöchige Beibehaltung der Maskenpflicht nach den Ferien zu ermöglichen. Das RKI empfiehlt übrigens auch weiterhin das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen. Immerhin hieß es, zur Sicherheit werde nach den Ferien anderthalb Wochen lang getestet. Das hat allerdings nur wenig Beachtung gefunden. Die Fallzahlen waren Ende April zwar weiter hoch, aber die sonst üblichen wöchentlichen Corona-Lagebesprechungen finden seit Ostern zum Beispiel gar nicht mehr statt.
Inzwischen soll nur noch anlassbezogen getestet werden, also wenn Erkältungssymptome vorliegen, bzw. einmalig vor Schulfahrten. Beides ist nicht geeignet, die Infektionslage auch nur irgendwie im Blick zu behalten und damit die Gesundheit aller in den Schulen zu schützen, wurde die Behörde doch zwei Jahre lang nicht müde uns zu erklären, dass Infektionen insbesondere bei jüngeren Kindern meist symptomlos verlaufen. Und ein einmaliger Test vor einer Fahrt verpasst unter Umständen diverse Infektionen. So etwas nennt man dann wohl „Blindflug“.
Aus diesen Gründen haben wir dem 16. Corona-Erlass, der aber dennoch an die Schulen geschickt wurde, nicht zugestimmt und fordern, dass weiterhin zweimal wöchentlich getestet wird und vor Schulfahrten an drei aufeinanderfolgenden Tagen.
Eine Entscheidung über unsere Nichtzustimmung steht noch aus.
- Klage für Mitbestimmung beim Distanzunterricht erfolgreich
Schon im Dezember 2020 hatten wir einen ersten Versuch unternommen, in die Mitbestimmung bei der Anordnung von Distanzunterricht zu kommen. Das erschien uns notwendig, weil es viele offene Fragen und Regelungsbedarf dazu gibt, über den wir mit der Behörde trotz diverser Bemühungen nicht ins Gespräch kommen konnten.
Am 13. April 2022 hat nun das Verwaltungsgericht unserer Klage Recht gegeben und entschieden, dass die Anordnung von Distanzunterricht sowohl organisatorische als auch soziale Belange von Beschäftigten berührt und damit der Mitbestimmung unterliegt.
Wenn also ab sofort Distanzunterricht angeordnet wird – und wir wissen, dass das auch derzeit zumindest vereinzelt vorkommt – muss die Bildungsbehörde einen entsprechenden Antrag bei uns vorlegen.
Wir wollen und wollten übrigens diese neue Arbeitsmethode nicht verhindern. Sie kann durchaus anlassbezogen notwendig und sinnvoll sein. Wir verfolgen über das Mitbestimmungsverfahren das Ziel, endlich einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, in dem z. B. der Anlass für die Anordnung von Distanzunterricht, die Arbeitsmenge (Verhinderung von Mehrarbeit) sowie der Datenschutz geregelt werden.
Da die Bildungsbehörde es trotz der Gerichtsentscheidung bisher versäumt hat, uns die Fälle, in denen derzeit Distanzunterricht durchgeführt wird, zu nennen, noch die Schulen über die veränderte Lage in Kenntnis gesetzt hat, informieren wir euch nun.
Damit wir möglichst schnell für euch tätig werden können, wäre es sinnvoll, wenn ihr uns Bescheid gebt, solltet ihr aufgefordert werden, euren Unterricht in Distanz abzuhalten. Dann können wir im konkreten Fall die Mitbestimmung einfordern.
- Lebensarbeitszeitkonto: Gibt es das?
Hierzu erreichen uns immer wieder Fragen. Die Antwort ist ganz klar: Nein, Lebensarbeitszeitkonten gibt es im Bereich Schulen nicht. Auch ein Jahresarbeitszeitkonto an einer Schule kann nur dann auf Vorschlag der Gesamtkonferenz in der Schulkonferenz beschlossen werden, wenn eine Zustimmung von Bildungsbehörde und Bildungsdeputation vorliegt. Zusätzlich ist immer ein Mitbestimmungsverfahren dafür notwendig. Solltet ihr in eurer Schule also mit so etwas konfrontiert werden, meldet euch bitte bei uns.
Vorschlag: Unterrichts- bzw. Betreuungsverpflichtung sofort senken und Stunden gutschreiben!
Eine Idee für eine sinnvolle Anwendung eines Lebensarbeitszeitkontos wäre es, die längst überfällige Absenkung der Unterrichtsverpflichtung zu nutzen, die immer wieder mit der Begründung abgelehnt wird, dass wir ja (selbstgemachten!) Fachkräftemangel haben.
Also: die Unterrichtsverpflichtung in allen Schulstufen sofort um zwei Stunden senken, aber aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels für begrenzte Zeit weiter in alter Höhe unterrichten. Die entstandenen Überstunden würden dann auf einem Zeitkonto gutgeschrieben und später zurückgegeben. Aber Vorsicht: nach unseren schlechten Erfahrungen mit der Rückgabe der sog. U-50-Stunden, müsste eine solche Regelung absolut wasserdicht sein.
Gleiches könnte man natürlich auch auf andere Berufsgruppen in den Schulen anwenden. Auch hier muss die Arbeit mit Kind abgesenkt werden zugunsten von mehr Kooperationszeiten und Vor- und Nachbereitungszeit.
Wenn ihr mögt, gebt uns zu dieser Idee gerne ein Feedback.
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
An 40 Grundschulen wurde die Befragung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz für alle Beschäftigungsgruppen im März durchgeführt. Nach der Auswertung durch das Zentrum für Gesunde Arbeit werden nun die so genannten „Top-Themen“ ermittelt, zu denen es dann im Juni Delegiertenworkshops geben wird.
Wir möchten alle Kolleg:innen (Verwaltungskräfte, Pädagogisches Personal, Lehrkräfte, Schulleitungen) der betreffenden Grundschulen an dieser Stelle noch einmal dringend bitten und ermuntern, sich für die Delegiertenworkshops als Teilnehmer:innen zu melden! Nur wenn die Themen in den Workshops differenzierter betrachtet werden als durch das Fragebogenscreening, gibt es eine Chance auf Veränderung. Die Workshops finden an einem Vormittag während der Arbeitszeit statt und ihr werdet für die Teilnahme freigestellt!
Bitte meldet euch schnellstmöglich bei eurer Schulleitung oder bei Helge Wehrkamp von der SKB (Helge.Wehrkamp@bildung.bremen.de).
- Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister:innen)
Lehrkräfte für Fachpraxis (Lehrmeister:innen) sind in den berufsbildenden Schulen in Bremen in der fachpraktischen Unterweisung eingesetzt. In Bremen sind sie hinsichtlich Vergütung und Arbeitszeiten deutlich schlechter gestellt als die Lehrkräfte für Fachpraxis in den meisten anderen Bundesländern.
Nun gibt es einen ersten Schritt zu einer Verbesserung dieser Situation. Für die ca. 120 Lehrkräfte für Fachpraxis in Bremen hat der PR-Schulen eine Reduzierung der Unterweisungszeit um eine Stunde bei den Ü60-Kolleg:innen erreicht. Dies gilt rückwirkend bereits für das aktuelle Schuljahr.
Weitere Infos für die Begünstigten dazu bald per Mail. Der Weg ist hier noch nicht zu Ende – wir bleiben dran!
Mit freundlichen Grüßen
euer Personalrat Schulen