Präsenztage

Neben den regelmäßigen Präsenzzeiten während der Unterrichtstage gibt es noch die verbindlichen Arbeitstage in der Schule während der Ferien (Präsenztage) für Lehrkräfte. Die Präsenztage sind nur für Lehrkräftevorgeschrieben, nicht jedoch für Pädagogische MitarbeiterInnen.

Diese Präsenztage sind durch den Einsatz des Personalrates von fünf auf drei Tage reduziert worden. Allerdings ist es dafür notwendig, dass per Gesamt- und Schulkonferenzbeschluss die an allen Schulen übliche Praxis im Schulprogramm festgehalten wird:

„Regelmäßige Kooperation und Schulentwicklung ist für die Lehrkräfte an unserer Schule über die monatlichen Konferenzen hin- aus verbindlich.“

Entsprechend §3 (1) der Präsenzzeitverordnung können zwei (der verbleibenden drei) Präsenztage in die regelmäßige Kooperationszeit einbezogen werden, so dass ggf. nur noch der letzte Sommerferientag als Präsenz- und Konferenztag vorgeschrieben ist.

Für Teilzeitkräfte gelten die Präsenztage nur anteilig.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitszeit abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.