Wahlhelfer

Einige von Euch werden auch bei dieser Wahl wieder als Wahlhelfer*innen eingesetzt werden. Uns erreichen deshalb immer wieder Anfragen, ob und in welchem Urlaub dafür Sonderurlaub zu gewähren ist. Am 21.12.2010 gab es dazu folgenden Beschluss des Senats, den auch die damalige Bildungssenatorin Jürgens-Pieper  mitgefasst hat:

„Beschluss:
1. Der Senat weist darauf hin, dass Bediensteten, die bei Wahlen zum
Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zur Bremischen
Bürgerschaft und zu den Beiräten oder bei Volksentscheiden
ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt werden,
Sonderurlaub gerpäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 der Bremischen
Urlaubsverordnung zu gewähren ist. Er beschließt entsprechend der
Vorlage des Senators für Inneres und Sport vom 15.12.2010, dass die
individuell am Wahlsonntag oder an den Folgetagen geleistete Zeit den
einzelnen Bediensteten auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird,
soweit sie über die ggf. wegen des Sonderurlaubs ohnehin gewährte
Zeitgutschrift hinaus geht.

2. Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung von
Erfrischungsgeldern an öffentlich Bedienstete nur bei einem Einsatz am
Wahlsonntag, nicht bei einem Einsatz in den Auszählwahlvorständen in
den folgenden Werktagen, beabsichtigt ist.

3. Der Senat fordert alle Dienststellen auf, dem Statistischen Landesamt
(Wahlamt) nach dessen Aufforderung rechtzeitig ausreichend
wahlberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benennen, die an
den betroffenen Tagen für die Tätigkeit in den Wahlvorständen
tatsächlich zur Verfügung stehen. Die genaue Zahl der von jeder
Dienststelle zu benennenden Personen wird zwischen Wahlamt und den
Ressorts abgestimmt.

4. Der Beschluss Nr. 662 des Senats vom 4. August 1998 zur Gewährung
von Dienstbefreiung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beim
Einsatz als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird
aufgehoben.“

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.