Abitur unter herausfordernden Voraussetzungen

In der kommenden Woche beginnen in Bremen die Abiturprüfungen. Das wirft natürlich eine Menge Fragen auf.

Zusätzlicher Abiturtermin

Der Senat hat entschieden, anders als z. B. Niedersachsen, einen zusätzlichen Abiturtermin durchzuführen. Von all den Möglichkeiten, die es unter den schwierigen Voraussetzungen gegeben hat, ist das aus unserer Sicht und aus der Sicht aller Kolleg*innen, mit denen wir gesprochen haben, die ungünstigste.
Wir haben alle Argumente, die wir – auch Dank der Unterstützung von euch Kolleginnen und Kollegen, zusammengetragen haben, der Senatorin vorgetragen und darum gebeten, diese unglückliche Entscheidung zu revidieren und wie Niedersachsen die Abiturprüfungen – ohne Zusatztermin – nach hinten zu verschieben. Leider hatten wir damit keinen Erfolg.

Entlastung für Erstellung von Abituraufgaben

Immerhin gab es die Zusage, dass die erhebliche Mehrarbeit, die jetzt von denjenigen, die die Aufgaben erstellen sollen, ausgeglichen wird. Wie und in welchem Umfang das erfolgen soll, ist jedoch noch offen. Wenn es damit Schwierigkeiten gibt, meldet euch bitte bei uns.

Klar ist allerdings, dass jetzt innerhalb von wenigen Wochen eine Arbeit geleistet werden soll, die sonst ein halbes Jahr Zeit erfordert. Und es sind gerade diejenigen davon betroffen, die ohnehin schon im Abitur eingesetzt sind und in den Wochen der Schulschließungen besonders viel gearbeitet haben um die Abiturienten trotz der schwierigen Bedingungen bestens auf die Prüfung vorzubereiten und die außerdem in den nächsten Wochen die Korrekturen der Abiturarbeiten und Korreferate zu bewältigen haben.

Natürlich gibt es eine große Bereitschaft in dieser besonderen Krisensituation auch Mehrarbeit zu leisten, aber sie sollte wenigstens sinnvoll sein. So wurde leider die Gelegenheit vertan, die Wochen nach Ostern dafür zu nutzen, mit den Schülern den verpassten Stoff aufzuarbeiten und damit die Chancengleichheit wieder herzustellen. Stattdessen wurde untersagt, diejenigen, die sich für den zweiten Prüfungstermin entscheiden, bei ihrer Vorbereitung zu beraten, damit sie keinen Vorteil haben – also für alle gleich schlecht. Wie immer wäre es auch hier ein guter Rat gewesen, vor einer Entscheidung diejenigen zu befragen, die sich am besten mit der Materie auskennen, nämlich die Kolleginnen und Kollegen, die die Aufgaben erstellen und die Prüfungen durchführen.

Praktischer Ablauf des Abiturs

Um die Hygienevorschriften während der Prüfungen einzuhalten, sind verschiedenste Maßnahmen notwendig. Informationen der Bildungsbehörde findet ihr hier
Es ist allerdings nicht so ganz einfach, sich in der Vielzahl der Informationen zurechtzufinden.

Eines muss jedoch vollkommen klar sein:
Es ist die Aufgabe und Verantwortung der Bildungsbehörde, die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften in der Schule sicherzustellen und damit ihrer Fürsorgepflicht für das schulische Personal gerecht zu werden.

Formulierungen, wie sie sich z. B. in der Mitteilung 95/2020 finden, weisen wir entschieden zurück. Dort heißt es: „Sollte das Tragen eines MNS (= Mund-Nasenschutzes) in der Öffentlichkeit und somit auch für Prüflinge und Personal zur Vorschrift erklärt werden, erfolgt die Umsetzung in Form einer Güterabwägung in Würdigung der verfügbaren Ressourcen.“
und weiter „In den Räumlichkeiten sind die gängigen Hygienevorschriften zu beachten. Be- sonders wichtig sind hierbei die technischen Möglichkeiten zum Händewaschen und im optimalen Fall zur Händedesinfektion. Sollten Desinfektionsmittel knapp werden, erfolgt eine Güterabwägung in Würdigung der verfügbaren Ressourcen.

Hier kann und darf das nur heißen, dass die Durchführung der Prüfungen nur möglich ist, wenn gewährleistet werden kann, dass die notwendigen Regelungen des Infektionsschutzes  eingehalten werden. Dafür hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. 

Die Arbeitschutzstandards der Bundesregierung zu Covid-19 findet ihr hier.

Umgang mit Risikogruppen

Leider warten wir noch immer auf eine genauere Definition und Regelungen für die Menschen, die ein besonderes Risiko in Bezug auf COVID-19 haben. Seit mehreren Wochen fordern wir dies von der Bildungsbehörde ein, aber es soll wohl eine gemeinsame Definition für alle Bundesländer geben – nun ja, zwei Tage Zeit bleiben ja noch bis zum Beginn der Prüfungen. 

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