In letzter Zeit kommen uns vermehrt Fälle zur Kenntnis, in denen die Einsatzpläne gegen die Präsenzzeitverordnung oder schlicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Wir wollen dagegen vorgehen, benötigen aber eure Hilfe.
Zur Info: Die Präsenzzeitverordnung für Lehrkräfte sieht vor, dass die Zeit, die ihr für Unterricht inkl. Vor- und Nachbereitung vor Ort, Aufsichten sowie Kooperationszeiten maximal 35 Zeitstunden pro Woche anwesend sein müsst. (Es darf auch weniger sein!) Für Teilzeitkräfte gelten die max. 35 Stunden anteilig.
Um abzuschätzen, ob das bei euch erfüllt ist, müsst ihr eure Präsenzzeiten zusammenzählen, wobei einige davon wöchentlich, andere nur einmalig anfallen. Um euch die Rechnung zu erleichtern, haben wir ein kleine Anleitung zusammengestellt. Für eine schnelle Berechnung reicht Teil 1, für präzisere Ergebnisse macht ihr auch Teil 2.
Solltet ihr in eurer Berechnung eine zu große Präsenzzeit feststellen, bitten wir euch dringend um Benachrichtigung.
Anleitung
Teil 1 (schnell, aber grob)
- Für eine Vollzeitstelle gehen wir von den 35 Stunden aus.
Für eine Teilzeitstelle rechnen wir den Anteil von den 35 Stunden aus.
(Beispiel: Deputat 18 von 28 Stunden. Dann beträgt der Anteil nur noch 35·18:28=22,5 h) - Falls du in diesem Schuljahr auf Klassenfahrt gehst (oder warst), rechnest du eine Stunde ab.
Dies ist deine persönliche maximale Präsenz-Zeit.
(Beispiel: du hast eigentlich maximal 35 Stunden, durch die Klassenfahrt beträgt deine maximale Präsenzzeit aber 34 Stunden.) - Berechne jetzt deine tatsächliche (Ist-)Präsenzzeit:
- Zähle für jeden Tag der Woche die Stunden von Unterrichtsbeginn bis -ende (Springstunden mitzählen!)
- addiere 30 min (für 15 min vorher und 15 min hinterher)
- zähle alle Tage zusammen
- Wenn ihr einen wöchentlichen Team-Tag habt, rechne die Zeit von morgens bis zum Ende dieser Koop-Zeit.(Beispiel: montags Unterricht von 8:00 – 13:00 Uhr ► das sind 5:00 h ► 5:30 h hinzuzählen ► usw. für Di-Fr)
Du bist mit der Präsenzzeit bereits jetzt über deinem Maximum? Kontaktiere den PR!
Teil 2 (aufwendiger, aber präziser)
Zur Präsenzzeit gehören auch Zeiten, die für Gespräche mit Eltern, Schülern oder externen Kooperationspartnern draufgehen. Die müssen einzeln abgerechnet werden.
- Ermittele deine verbleibende zulässige Rest-Präsenzzeit, indem du deine Ist-Zeit aus Teil 1 von deiner maximalen Präsenzzeit abziehst.
(Beispiel: Dein Maximum beträgt 35 h, dein Ist aus Teil 1 beträgt 34,5 Stunden ► Rest-Präsenz-Zeit = 0,5 h) - Multipliziere deine Rest-Präsenzzeit mit 40 (Jahres-Rest-Präsenzzeit).
(Beispiel: du warst noch 0,5 Stunden unter dem Soll, aufs Schuljahr gerechnet also 0,5·40=20 Stunden Rest.) - Rechne nun alle Einzeltermine zusammen, bei denen du in der Schule sein musstest und die noch nicht in Teil 1 erfasst wurden. (Beispiel: Elternabend inkl. Vorbereitung 2,5 Stunden; Rest=18,5 h)
Weitere Zeiten: Elternsprechtag, Info-Abend, Schulfest, Konferenzen, Ausflüge, …
Du bist mit der Zeit aus Teil 2 über deiner Rest-Präsenzzeit? Kontaktiere den PR!
link auf die Präsenzzeitverordnung