Einladung zur TPV Nichtunterrichtende Pädagog:innen

Am Montag, 12.06.2023 um 9:00 bis 13:00 Uhr findet im Kulturzentrum Schlachthof e.V. eine Teilpersonalversammlung der nicht-unterrichtenden Pädagog:innen statt.

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Pressemitteilung des Personalrats zum Personalversorgungskonzept der Bildungsbehörde

Viele Fragen unbeantwortet

Die Bildungsbehörde stellt im Vorwort ihres jüngst vorgelegten Personalversorgungskonzepts fest, dass „erstmals eine umfassende Grundlage zur Ableitung von Personalbedarfen im Bereich Schulen“ vorliegt. Das wirft gleich mehrere Fragen auf. Zum Beispiel, auf welcher Datenbasis bisherige Bedarfsprognosen vorgenommen wurden? Die Interessenvertretungen haben jedenfalls trotz eines Rechtsanspruchs seit Jahren massive Schwierigkeiten, von der Behörde regelmäßige und verlässliche Informationen zur Personalversorgung zu erhalten. Von Transparenz kann also nicht die Rede sein.

Zur Belastbarkeit der Zahlen

Weiter stellt sich die Frage, wie aussagekräftig die vorgelegten Daten sind. Erst einmal ist es positiv, dass es solche Berechnungen und Projektionen jetzt überhaupt gibt. Aber sie sind mit so vielen Unsicherheiten behaftet, dass die Schlussfolgerungen daraus mit Vorsicht zu genießen sind. Das wird an verschiedenen Stellen auch offen eingeräumt, denn die tatsächliche Entwicklung der Schüler:innenzahlen oder die tatsächlichen Ab- und Zugänge von Personal kennt man nicht und sie werden immer ungenauer, je weiter man in die Zukunft schaut.

Es fällt allerdings auf, dass sich in den Kurven- und Säulendiagrammen zu Schüler:innenzahlen und Fachkräftebedarfen die steilen Anstiege, die es derzeit gibt, auf wundersame Weise in den nächsten Jahren abflachen und wir zum Ende des Prognosezeitraums um das Jahr 2030 schon über den Berg wären. Eine sehr optimistische Annahme, die von der Realität nicht unbedingt gestützt wird.

Blinde Flecken bei der Bedarfsermittlung

Aber es gibt auch echte blinde Flecken bei der Bedarfsermittlung, die auf einen eklatanten Mangel an eigentlich verfügbaren Daten zurückgehen. Weiterlesen

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Das Bremer Bündnis für Bildung fordert Sofortmaßnahmen gegen den Fachkräftemangel an Schulen

Das Bremer Bündnis für Bildung, ein Zusammenschluss mehrerer Akteure im Bereich Bildung, fordert angesichts des Bildungsnotstands in Schulen wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und einen Fokus auf Brennpunktschulen.

Das Bündnis besteht neben dem Personalrat Schulen aus dem Zentralelternbeirat ZEB, der Bildungsgewerkschaft GEW, dem Grundschulverband und der Schulleitungsvereinigung.

Die bislang getroffenen Maßnahmen gehen nach Ansicht des Personalrats teilweise in die richtige Richtung, reichen aber vor allem perspektivisch nicht aus.

„Entscheidend ist neben allen Notmaßnahmen für kurz- und mittelfristige Personalgewinnung und gerechtere Personalverteilung das massive Anschieben der Ausbildung in allen Berufsgruppen. Dazu müssen auch ressortübergreifende Abstimmungen getroffen werden, insbesondere um die Lehrkräfte-Ausbildung an Universität und Landesinstitut für Schule zu koordinieren. Wenn das nicht angegangen wird, reden wir in zehn Jahren immer noch über die gleiche Situation“, so der Vorsitzende des Personalrats Jörn Lütjens.

Presseerklärung des Bremer Bündnisses für Bildung

 

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Anträge aus der Personalversammlung vom 14.12.2022

Auf der Personalversammlung wurden folgende Anträge jeweils mit wenigen Enthaltungen verabschiedet:

(1+2: Übernahme der beschlossenen Anträge der TPV „Sonderpädagogik im Wandel“ vom 15.11.22)

1) Keine Vertretungsreserve

Die Teilnehmenden der TPV Sonderpädagogik und die Teilnehmenden der großen PV am 14.12.22 fordern die Senatorin für Kinder und Bildung dazu auf, Sonder- und Inklusionspädagog:innen nicht als Vertretungsreserve in der Grundversorgung einzusetzen. Die sonderpädagogische Grundversorgung der Schüler:innen mit Unterstützungsbedarfen muss abgesichert sein!

2) Kooperationszeit

Die Teilnehmenden der TPV Sonderpädagogik und die Teilnehmenden der großen PV am 14.12.22 fordern die Senatorin für Kinder und Bildung dazu auf, die bremenweite Einführung der diagnostischen Konferenz zur Ablösung des Feststellungsverfahrens zum sonderpädagogischen Förderbedarf nur dann verbindlich einzuführen, wenn alle Kolleg:innen an Schule Kooperationszeit und somit eine Herabsetzung des Stundendeputats oder der Arbeitszeit am Kind gesetzlich zugesichert bekommen.

3) Absenkung der Deputatsverpflichtung sowie der Betreuungszeiten zugunsten von Kooperations- und Vor-/Nachbereitungszeiten als Sofortmaßnahme

Die Personalversammlung fordert als Sofortmaßnahmen:

  • 2 Stunden weniger für alle (Rücknahme der Deputatserhöhung von 1997)
  • Drei Kooperationsstunden für nichtunterrichtendes pädagogisches Personal (im Rahmen des Stundendeputats)

Begründung: Die derzeitige Arbeit an Schulen stellt die Kolleg:innen vor große Herausforderungen. Kolleg:innen müssen über ihre Belastungsgrenze hinaus arbeiten.

Antragsteller Antrag Nr. 3: Dr. Jörn Lütjens, Michal Myrcik, Kolja Glatthor

 

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Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere

Schwangere Kolleginnen können ab sofort auf eigenen Wunsch hin wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren bzw. dort verbleiben. Die Gefährdungsbeurteilung wurde  entsprechend erweitert und muss von den Schulleitungen ergänzt werden.

Kolleginnen, die Bedenken haben im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden, können weiterhin administrative Aufgaben übernehmen.

Mitteilung 389-2022

Check-Liste Schwangere

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Neue Telefonnummer im Personalrat

Das Büro des Personalrats Schulen ist ab sofort unter einer anderen Telefonnummer zu erreichen:

Sandra Eeten (0421) 361-6044
Andrea Garlich (0421) 361-27611 (neu)
Nicole Krebber (0421) 361-50408
Fax (0421) 361-16291
E-Mail pr-schulen@schulverwaltung.bremen.de

 

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Viel Interesse an Großer Personalversammlung

Am 14.12.2022 fand endlich wieder eine „große“ Personalversammlung aller an Schulen Beschäftigten statt. Im Gegensatz zu letztem Jahr fühlte es sich wieder etwas normaler an, zumindest war keine Kontaktnachverfolgung nötig. Geschätzte 3000 Beschäftigte besuchten die Veranstaltung.

Die Versammlung stand unter dem Motto „Schule im Krisenmodus. Überlastung ohne Ende. Jetzt reicht es!“ Im Anschluss gab es eine Protestaktion der GEW vor dem Eingang der ÖVB-Arena (Stadthalle).

Haupttagesordnungspunkt war der Besuch der Senatorin Aulepp, die nach einer kurzen Eingangsrede in einem Interview Rede und Antwort stand. Themen gab es genug: Neben dem allgemeinen Fachkräftemangel wurden auch viele berufsgruppenspezifische Themen sowie Entlastungsmöglichkeiten für die Beschäftigten angeschnitten. Viel Hoffnung auf Besserung an den Schulen war unter den Besucher:innen aber auch nach dem Interview nicht zu spüren, zu vage blieb die Senatorin in ihren Ankündigungen. Häufig fiel der Satz: „Das müssen wir uns jetzt einmal genau ansehen.“

Wir hoffen, dass das bis zur Bürgerschaftswahl im Mai gelingt und dass dabei einige tragfähige Konzepte entwickelt werden, die über das kurzfristige Stopfen von Personallücken mit minder- oder nachqualifiziertem Personal deutlich hinausgehen.

Hinweis: Auf der PV wurde über drei Anträge abgestimmt.

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Amtsangemessene Besoldung auch mit neuem Gesetz nicht erfüllt

Auf der Personalversammlung wurde es thematisiert: Ein Rechtsgutachten des DGB kommt zu dem Schluss, dass auch die zum 1.12.2022 durchgeführte Anpassung der Beamt:innenbesoldung für das Land Bremen zumindest in Teilen nicht verfassungskonform ist. Daher empfehlen die DGB-Gewerkschaften und der Personalrat Schulen, zur Wahrung möglicher Ansprüche den anhängenden Antrag zu stellen (siehe Link).

Wichtig: Dieses Schreiben muss (nachweislich) bis zum 31.12.2022 bei der Performa-Nord eingegangen sein.

zum Antrag [DOCX]

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Große Personalversammlung am 14. Dezember 2022 um 11 Uhr in der ÖVB-Arena (Stadthalle) – für alle Beschäftigten an Bremer Schulen und ReBUZ

 

(anklicken für PDF)

Anfahrt

Dienstbefreiung wird gemäß § 45 BremPersVG gewährt. Dabei sind ausreichend Pausen- und Wegezeiten zu berücksichtigen. Zur Teilnahme sind nur Bedienstete berechtigt, die der PR-Schulen vertritt (§ 43 BremPersVG). Die Versammlung ist nicht öffentlich.

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Personalveränderungstermin

Die Fristen für Personalveränderungsanträge werden jährlich neu von der Behörde festgelegt. Es können auch nach dieser Frist Anträge gestellt werden, allerdings garantiert die Behörde keine fristgerechte Bearbeitung mehr. Weiterlesen

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