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Probezeit / Verbeamtung

Bei Einstellung hat jede/r – egal, ob im Beamten- oder Angestelltenstatus – zunächst eine sechsmonatige Probezeit. In dieser Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtlich möglich. Das Bremische Beamtengesetz lässt eine Verbeamtung von Lehrkräften bei Vorliegen der übrigen … Weiterlesen

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