Arbeits- und Gesundheitsschutz

Laut Arbeitsschutzgesetz §5 (ArbSchG) muss der Arbeitgeber Gefährdungsanalysen durchführen. Diese Untersuchungen beziehen sich auch auf die Gefährdungen durch psychische Belastungsfaktoren, wie sie ganz besonders auch im Lehrberuf vorkommen.

Die Ergebnisse der untersuchten Schulen liegen vor. Lärm in den Klassen und die Missachtung der täglichen Anstrengung der Lehrkräfte durch die Behörde waren die am häufigsten genannten Belastungen.

Gerade bei Lärm wird in der Regel die/der KollegIn vor der Klasse sich selbst überlassen. Doch der Lärmpegel ist nicht einfach das Ergebnis lauter und undisziplinierter Kinder, sondern hängt ganz entscheidend von der Raumakustik, d.h. vom baulichen Zustand des Klassenraumes ab. Über bauliche Maßnahmen lässt sich der Lärmpegel in den Klassen entscheidend verringern.

Bisher hat die Bildungsbehörde aus den Ergebnissen der Gefährdungsanalysen noch keine Konsequenzen gezogen. Die schulspezifischen Ergebnisse liegen in jeder Schule vor und sollten in der Gesamtkonferenz diskutiert werden. Es können auch schulspezifische Maßnahmen beschlossen bzw. gefordert werden.

Die Untersuchung der Schulgebäude Baujahr 1950–60 und 1976–80 auf PCB-Quellen wird nur noch bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei Verdacht auf PCB-Belastung bitte den Personalrat informieren und schriftlich an die Liegenschaftsbetreuung wenden. Darüber hinaus gibt es in etlichen Schulen Probleme mit Lüftungsanlagen, baulichen Unzulänglichkeiten, Licht oder Geruchsbelästigungen und eine noch nicht erfasste Gefährdung durch Asbest / KMF (Künstliche Mineralfasern), die bei defektem Rieselschutz aus den Zwischendecken rieseln.
Viel zu viele KollegInnen müssen aus gesundheitlichen Gründen den vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nehmen. Wir haben einen Anspruch auf gesunde Arbeitsbedingungen. Die Senatorin für Bildung ist zur Herstellung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen verpflichtet. Nehmen Sie Gefährdungen nicht hin. Wenden Sie sich zur Beratung an den Personalrat Schulen.

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