Im Mai 2014 hatte die Personalversammlung (PV) einen Beschluss zur Abschaffung der U-50-Stunde, der Mehrarbeitsstunde für Berufseinsteiger*innen, gefasst. Sie stellt, so der Beschluss, eine unangemessene Belastung in der schwierigen und fordernden Arbeitssituation von jungen Lehrkräften dar und wirkt kontraproduktiv für einen gelingenden Berufseintritt. In der vor uns stehenden Phase des Lehrer*innenmangels wirkt sie zudem abschreckend und verschlechtert die Möglichkeiten Bremens, genügend geeignete Lehrkräfte zu finden. Der Personalrat wurde aufgefordert, Verhandlungen mit der Behördenspitze aufzunehmen. In mehreren Gesprächen machten wir deutlich, wie ungerecht und belastend diese Mehrarbeit für jüngere Kollegen*innen ist. Gleichzeitig prüfte die GEW, wegen Altersdiskriminierung juristisch gegen diese Maßnahme vorzugehen.
In zähen Verhandlungen gelang es dem PR, die Ex-Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt zu überzeugen. Am 31.07.2015 ist die „Verordnung über die Festlegung abweichender Unterrichtsverpflichtungen“ vom 08.05.2003 außer Kraft getreten. Es ist leider nicht gelungen, eine rückwirkende Entlastung für Kollegen*innen zu erreichen, die die U-50-Stunde bereits geleistet haben. Die Betroffenen sollten sich die Ableistung der U-50-Stunde von ihrer Schulleitung dennoch schriftlich bestätigen lassen. Da seinerzeit die Behörde diese Mehrarbeit mit der Altersermäßigung verknüpft hat, haben diese Kollegen*innen ein Anrecht erworben, unabhängig von eventuellen Änderungen der allgemeinen Altersermäßigungsregeln.
Beim Wechsel in ein anderes Bundesland werden die geleisteten Überstunden ausbezahlt.