Neufassung der Klassenfahrt-Richtlinie ab dem 01.08.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Kollegin sagte vor viereinhalb Jahren, dass sie seit 40 Jahren auf eine Antwort der Behörde zur Reisekostenübernahme warten würde. Daran wird die zeitliche Dimension deutlich, in der Beschäftigte an Schulen um die Erstattung ihrer Reisekosten für Dienstfahrten, nichts Anderes sind Klassenfahrten und Schulausflüge, kämpfen. Erst ein Gesamtkonferenz-Beschluss vor viereinhalb Jahren, wonach keine Klassenfahrten mehr genehmigt werden dürfen, wenn die Finanzierung der Reiskosten nicht gesichert ist, führte zu einer Reaktion der Bildungsbehörde.

Sie kassierte den Beschluss trotz Beanstandung durch die Schulleitung nicht und signalisierte Handlungsbedarf, wahrscheinlich in weiser Voraussicht auf einen berechtigten rechtlichen Anspruch, welcher dann im Oktober 2018 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Auch wenn beides unabhängig voneinander zustande kam, so nahm der GK-Beschluss doch das Urteil vorweg.

Die Reisekostenbudgets der Schulen wurden seitdem erhöht und die Möglichkeit des Verzichts auf die Reisekostenerstattung aus dem Antragsformular entfernt. Bis zur endgültigen Antwort in Form einer Klassenfahrtrichtlinie dauerte es noch einmal vier Jahre und die Kollegin ist bereits im Ruhestand. Mit der Formulierung unter Punkt 12, dass „die Erstattung von Reisekosten […] die Genehmigung der Schulfahrt oder Exkursion voraus[setzt]“, hat der GK-Beschluss und das Urteil endlich seinen Platz in der der Klassenfahrtrichtlinie gefunden. Diese wird, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Deputation, am 1.8.2022 in Kraft treten.

In der Richtlinie selbst finden sich noch mehr deutliche Verbesserungen. Wichtig wird auch das Anschreiben der Bildungsbehörde sein, welches die Schulen erhalten werden. Dort wird etwas zu den arbeitsrechtlichen Ruhezeiten stehen.

Link zur Richtlinie.

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