Schulstufe | Unterrichtsverpflichtung je Woche bei Vollzeit |
Primarstufe | 28 Unterrichtsstunden |
Sekundarstufe I | 27 Unterrichtsstunden |
Sonderpädagogen (Förderzentrum / Zentrum für unterstützende Pädagogik – ZUP) |
27 Unterrichtsstunden |
Sekundarstufe II / Berufsschulen | 25 Unterrichtsstunden |
LehrmeisterInnen | 30 Unterweisungsstunden |
Findet der Unterrichtseinsatz stufenübergreifend statt, so richtet sich die Pflichtstundenzahl nach der Schulstufe, in der der/die Kolle- gin überwiegend eingesetzt ist. Sollte der Einsatz in der höheren Stufe jedoch mehr als 6 Unterrichtsstunden betragen, wird die Pflichtstundenzahl um eine Stunde vermindert (z.B. Sek.I/Sek.II = 26 U-Std.). Sonderpädagogen, die in einer Berufsschule oder Se- kundarstufe II unterrichten, ohne einem ZUP oder FÖZ anzugehören, haben die der Stufe entsprechende Unterrichtsverpflichtung von 25 Unterrichtsstunden. Siehe auch Stichwort U-50-Stunde