Unterrichtsverpflichtung Lehrkräfte

 

Schulstufe Unterrichtsverpflichtung je Woche bei Vollzeit
Primarstufe 28 Unterrichtsstunden
Sekundarstufe I 27 Unterrichtsstunden
Sonderpädagogen
(Förderzentrum / Zentrum für unterstützende Pädagogik – ZUP)
27 Unterrichtsstunden
Sekundarstufe II / Berufsschulen 25 Unterrichtsstunden
LehrmeisterInnen 30 Unterweisungsstunden

 
Findet der Unterrichtseinsatz stufenübergreifend statt, so richtet sich die Pflichtstundenzahl nach der Schulstufe, in der der/die Kolle- gin überwiegend eingesetzt ist. Sollte der Einsatz in der höheren Stufe jedoch mehr als 6 Unterrichtsstunden betragen, wird die Pflichtstundenzahl um eine Stunde vermindert (z.B. Sek.I/Sek.II = 26 U-Std.). Sonderpädagogen, die in einer Berufsschule oder Se- kundarstufe II unterrichten, ohne einem ZUP oder FÖZ anzugehören, haben die der Stufe entsprechende Unterrichtsverpflichtung von 25 Unterrichtsstunden. Siehe auch Stichwort U-50-Stunde

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