Für den 19.02.2019 hatten die Gewerkschaften zum Streik aufgerufen. Anlässlich des Streiktages könnten die Bezüge vom Arbeitgeber entsprechend gekürzt werden.
Die Behörde hat in einigen Fällen die Ausschlussfrist gemäß § 37 TV-L versäumt, somit darf durch die Performa Nord kein Entgelt einbehalten werden. Nach § 37 TV-L besteht eine Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit der Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag. Das gilt auch für den Arbeitgeber. Falls die Performa Nord schon das Entgelt außerhalb der Ausschlussfrist einbehalten hat, muss das Entgelt schriftlich zurück gefordert werden.