FFP2-Masken – richtig verwenden

Informationen der Behörde mangelhaft!

Am 2.12.2020 wurde das Infoblatt zum Einsatz von FFP2-Filtermasken außerhalb des Gesundheitswesens im Rahmen der COVID-19 Pandemie an die Schulen in Bremen versendet.

Unserer Auffassung nach genügt das Informationsschreiben des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Performa (AMD) nicht den allgemein geltenden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Folgt man den vorgeschlagenen Empfehlungen, kann es u. E. durch unsachgemäßes Tragen der FFP2-Masken zu einer trügerischen Sicherheit und damit zur Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten kommen.

FFP2-Masken werden von zahlreichen Lehrkräften sowie von pädagogischen Fachkräften getragen, da an kaum einem Ort in der Schule der Abstand durchgängig eingehalten werden kann. Dies gilt sowohl im Regelunterricht, bei pädagogischen Angeboten als auch während der Aufsichten und Pausen.

Zu unseren Kritikpunkten im einzelnen:

Maximale Tragedauer nicht überschreiten

Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 112-1901) definiert eine maximale Tragedauer von 75 Min. am Stück mit anschließender 30-minütiger Pause für filtrierende Halbmasken ohne Ausatemventil. In dem Informationsschreiben wird nicht auf eine Tragezeitbegrenzung dieser Art hingewiesen.
Im Gegensatz dazu wird auf dem Handzettel der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Information zu FFP2/K95 Masken für Menschen über 65 vom 13.11.2020 ausdrücklich auf diese Tragedauer hingewiesen.2

Die laut Arbeitsschutz vorgeschriebenen Intervalle zur Tragedauer ließen sich nicht auf den Schulalltag übertragen, so der Arbeitsmedizinische Dienst. Jedoch weist er darauf hin, dass das Sprechen unter der Maske, die Mehrbelastung der Stimmbänder durch lauteres Sprechen und eine andere Atemtechnik, bedingt durch den erhöhten Atemwiderstand zu zusätzlichen Belastungen führen, deren Einfluss auf die Tragedauer noch ungeklärt ist.
Sprechen ist aber gerade unter den Bedingungen der Pandemie jedoch etwas, auf das Pädagog*innen in besonderer Weise angewiesen sind.

Deshalb muss mindestens auf die bereits bekannte Tragezeitbegrenzung hingewiesen werden und die Schulen müssen die Stundenintervalle und Pausenzeiten den Trageempfehlungen der FFP2-Masken anpassen.
Das Argument der Freiwilligkeit befreit den Arbeitgeber im Übrigen nicht von seiner Verantwortung, die Beschäftigten zu ihrem Schutz ausreichend – und korrekt! – zu informieren.

Regelmäßiger Austausch der FFP2-Masken

Weiterhin bemängeln wir ausdrücklich, dass durch die ungenügende Aufklärung über die korrekte Nutzung der FFP-2 Masken viele Kolleg*innen diese viel zu lange tragen. Die Masken müssen ausgetauscht werden, wenn sie durchfeuchtet sind. Bei Lehrer*innen und Pädagogischen Fachkräften ist dies in der Regel nach einem Trageintervall von 75 Minuten der Fall. Dann muss man eine neue Maske aufsetzen. Jedem Vollzeitkollegen, jeder Vollzeitkollegin müssen also wöchentlich mindestens 10 Masken zur Verfügung gestellt werden, Teilzeitbeschäftigten entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, Dabei ist schon eingerechnet, dass man die Masken u.U. zweimal verwenden kann. Die bereits verwendeten Masken müssen zumindest mehrere Tage durchtrocknen.3 Es ist festzustellen, dass dies in den Schulen oftmals nicht bekannt ist.

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