Stellungnahme des Personalrats zum geplanten Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Unsere Stellungnahme bezieht sich auf folgende Deputationsvorlage vom 15.12.2020:

Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in den Schulen im Land Bremen im Rahmen des Teil-Lockdowns, VL 20/2732 (Hier der Link für Interessierte)

Sehr geehrte Frau Dr. Bogedan,
sehr geehrte Mitglieder der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung,

trotz der Kurzfristigkeit dieser Deputationsvorlage möchten wir Ihnen unsere Einschätzung zu den geplanten Maßnahmen für den Schulbetrieb nach den Ferien geben.

Das breite Testangebot für Schüler*innen und Beschäftigte begrüßen wir ausdrücklich. Hier gibt es noch viele ungeklärte organisatorische Fragen. Im Grundsatz bietet dieser Ansatz sicher eine Möglichkeit, sich ein Bild über die Lage vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu machen und etwas gesicherter zu starten. Von null Infektionen kann man natürlich auch dann nicht ausgehen.

Für den weiteren Schulbetrieb im Frühjahr wünschen wir uns eine wöchentliche Fortsetzung des Testangebotes für jeweils drei bis vier Schulen nach Regionen und Schulformen, damit man einen Überblick über das Infektionsgeschehen behält.

Sehr enttäuscht sind wir allerdings darüber, dass der Senat trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehens zwischen den Herbstferien und heute – bei dem vollkommen unstrittig auch die Schulen eine Bedeutung haben – keine weitreichenden organisatorischen Änderungen gegenüber dem Schulbetrieb in den vergangenen Wochen beschlossen hat.

Unsere Forderung an den Senat, sich an die Empfehlungen der Expert*innen, z. B. des Robert-Koch-Instituts und der Leopoldina, zu halten, ist Ihnen zu Genüge bekannt, wir brauchen sie also nicht im Einzelnen zu wiederholen.

Wir hatten die dringende Erwartung, dass es nach den Ferien endlich Regelungen für alle, die an Schulen arbeiten und lernen, gibt, die einen stabilen und möglichst wenig gesundheitsgefährdenden Rahmen bieten, und zwar bis das Infektionsgeschehen entweder durch die Impfungen oder jahreszeitlich bedingt deutlich nachlässt.

Niedersachsen hat das vorgemacht. Leider geht Bremen hier – ebenso wie schon beim Beginn der Weihnachtsferien – einen eigenen, aus unserer Sicht deutlich schlechteren Weg.

Dass Sie als Kriterium für den Einstieg in weitere landes- bzw. stadtweite Maßnahmen den ungeheuren Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner*innen pro Woche angeben, finden wir unverantwortlich.
Der Inzidenzwert, der zu erreichen ist und der zu einer gewissen Kontrolle des Infektionsgeschehens führen kann, ist und bleibt 50. Ihre Festlegung des Wertes entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage und bedeutet übersetzt: Sie wollen einfach nichts am Präsenzbetrieb ändern.

Die Kolleg*innen an den Schulen empfinden das als Missachtung, das sollten Sie wissen. Und es ist auch pädagogisch unklug. Ein gut geplanter Hybridunterricht ist viel besser, als ein ständiges Hin und Her mit Quarantäne, Schüler*innen, die sich kleckerweise freitesten lassen u. ä.

Leider haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass Sie für solche Argumente nicht offen sind. Unsere Verantwortung als Interessenvertretungen verbietet es allerdings, uns damit zufrieden zu geben. Auch auf die Gefahr hin, dass Sie das nervt oder verärgert.

Die Kolleg*innen aller Berufsgruppen an den Schulen haben in den letzten Monaten Außerordentliches geleistet und zwar weil ihnen das Wohl ihrer Schüler*innen ganz besonders am Herzen liegt. Sehr viele, die selbst zur Risikogruppe gehören, haben trotz der persönlichen Gefahren im Präsenzunterricht gearbeitet. Alle haben ein unglaubliches Maß an Mehrarbeit geleistet, sich in neue Techniken eingearbeitet, ständig neu geplant und organisiert. Sie alle hätten es verdient, jetzt mehr Planungssicherheit zu erhalten und mit ihren berechtigten gesundheitlichen Sorgen gehört zu werden. Stattdessen setzen Sie weiter darauf, dass die Schulleitungen und Beschäftigten an jeder Schule vieles per Antrag und individuell regeln müssen.

Wir erwarten von Ihnen für die Schulen in Bremen jetzt klare Regelungen für die Zeit zwischen dem 11.1.2021 und dem Halbjahresende zu schaffen und die Situation dann rechtzeitig neu zu bewerten. Dabei sollten Sie sich zumindest an den Beschlüssen von Niedersachsen orientieren.

Die Frauenbeauftragte Schulen und die Schwerbehindertenvertretung Schulen schließen sich dieser Stellungnahme an.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Hanauer (Vorsitzende)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Corona abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.