Rückgabe der geleisteten U-50 Stunden (Vorgriffsstunden ) ist gestartet!

Die Verordnung über den Ausgleich von Vorgriffstunden  vom 23.9.2021 wird nun umgesetzt. Endlich!

Die Kolleg:innen, die bereits bei der Abfrage am Jahresbeginn einen finanziellen Ausgleich beantragt hatten,  sollen in diesem Jahr noch eine Geldzahlung erhalten. Seit dem 15.10.21 schickt die Bildungsbehörde Bescheide an die betroffenen Kolleg:innen.

Im nächsten Schritt werden die Kolleg;innen, die einen Zeitausgleich wünschten, ihre Bescheide erhalten. Für die Planungen des  neuen Schulhalbjahres werden die Bescheide teilweise sehr kurzfristig eingehen. Falls ein Ausgleich bereits zum Schulhalbjahr 1.2.2022 gewünscht wird, sollte jetzt ein Antrag an die Schulleitung zwecks Rückgabe der Vorgriffstunden gestellt werden. Der Bescheid kann dann nachgereicht werden.

Ein finanzieller- oder Zeitausgleich erfolgt erst nach Beendigung des vollendeten 60. Lebensjahr.

Anträge zur Rückgabe der geleisteten U-50 Stunden können weiterhin gestellt werden.

Neues Formular: Anmeldung-Zeitausgleich

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