A 13 kommt – E 13 auch!

Was bedeutet A 13/ E 13 für mich als angestellte Lehrerin / angestellten Lehrer?

Die Kampagne zu A 13/ E 13 hat zum Erfolg geführt. Lehrerinnen und Lehrer in Bremen, die derzeit mit A12 besoldet sind, erhalten ab dem 01.08.2021 A 13.

Für viele tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, die derzeit in der Entgeltgruppe EG 11 eingruppiert sind, bringt diese veränderte Besoldung der Beamten auch eine Überleitung in die EG 13 (E 13) mit sich. (siehe TV-EntgO-L und Entgeltordnung)

  • Wann kommt die E 13 und wer genau bekommt sie?

Die zeitliche Umsetzung erfolgt in 3 Schritten:

  1. Angleichungszulage ab 01.08.2019:    240 Euro monatlich
  2. Angleichungszulage ab 01.08.2020:    + 120 Euro mtl. (zusätzlich zu den 240 Euro) Zum 01.08.2021: Endgültige Anhebung auf A 13/E 13 ( die oben genannten Zulagen entfallen dann)

Wer ist betroffen:

    • Sog.„Erfüller“ gemäß TV-EntgO-L : Das sind Lehrkräfte, bei denen die Voraussetzungen zur Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllet sind, d.h. abgeschlossenes Lehramtsstudium oder Anerkennung der Gleichwertigkeit zum 1.Examen und Referendariat
  • Sog. „beste Nicht-Erfüller“ gemäß TV_EntgO-L: Das sind Lehrkräfte mit Lehramtsstudium oder Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das Staatliche Prüfungsamt aber ohne Referendariat

 

  1. Muss ich als betroffene angestellte Lehrerin/ Lehrer irgendwo einen      Antrag stellen, um die Zulagen oder die Eingruppierung in E 13 zu erhalten?

Nein, dies geschieht automatisch von Seiten der behördlichen Personalstelle und Sie bekommen ein Anschreiben von der Behörde. Hier greift die sog. Tarifautomatik, d.h. eine Eingruppierung in die E 13 kann auch nicht verweigert werden.

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