Viele Kolleg*innen wollen nach der Ablehnung ihres Widerspruchs wissen, wie sie jetzt damit umgehen sollen. Die Frist für eine Klage (einen Monat nach Zustellung des Bescheids) endet bald. Leider hat sich Performa Nord bzw. die Personalverwaltung nicht auf die Forderung eingelassen, das Verfahren ruhend zu stellen bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Dadurch entsteht jetzt die Frage, klagen oder nicht? Der PR Schulen kann in dieser Frage keine Empfehlung geben. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird bis Mitte des Jahres erwartet. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Bremer Urteil aufhebt ist sehr groß. Wer dennoch überlegt zu klagen, sollte sich vorher unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Die Formulierung im Ablehnungsschreiben der Performa Nord war etwas verwirrend. Deshalb der Hinweis: Kosten für das Verfahren sind nicht entstanden.