Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen erhalten die Kläger/innen Schadenersatz für die Jahre 2011 bis 2013 wegen altersdiskriminierenden Bezügen. Danach erhalten die Klägerinnen einen Schadenersatz in Höhe von monatlich 100 Euro bis Dez.2011, 200 Euro für 2012 und 300 Euro für 2013. Die Verjährungsfrist für die Beantragung beträgt 3 Jahre.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die in dem genannten Zeitraum noch nicht die Endstufe ihrer Gehaltsgruppe erreicht hatten, sollten einen Antrag auf Entschädigung stellen. Ein Musterschreiben findet ihr hier…. Wer bereits 2011 oder 2012 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, muss jetzt keinen neuen Antrag stellen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen geht auf Initiative des Dienstherrn in die nächste Instanz. Die nächste Instanz kann die oben beschriebene Regelung aufheben oder bestätigen.