Betriebliches Eingliederungs Management (BEM)

Mit der betrieblichen Eingliederung sollen länger erkrankte Arbeitnehmer in ihrer Genesung bzw. Gesunderhaltung unterstützt werden. Das BEM gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
In Bremen ist über BEM eine Dienstvereinbarung abgeschlossen worden. Außerdem finden Sie hier eine Handlungshilfe dazu BEM-Handlungshilfe 2009. Der Tenor der Vereinbarung geht eindeutig in Richtung Unterstützung für die erkrankten KollegInnen unter fürsorglichen Gesichtspunkten.
Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten 12 Monate ununterbrochen oder wiederholt länger als 6 Wochen erkrankt waren, ein Gesprächsangebot zu machen, um gesundheitsfördernde Maßnahmen einzuleiten. Im Gespräch sind die Ziele des BEM zu erläutern und die Arbeitsbedingungen anzusprechen, die die Arbeitsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen können. Es soll geklärt werden, ob vor Ort Maßnahmen dagegen ergriffen werden können. Die Erkrankung selbst ist nicht Thema des Gesprächs.
Selbstverständlich können auf Wunsch Personalvertretung und/oder Frauenbeauftragte und/oder Schwerbehindertenbeauftragte teilnehmen; ferner die Vertrauensärzte des fachärztlichen Dienstes zur Beratung und/oder eine Person des persönlichen Vertrauens (z.B. Personalausschussmitglied).
Dieses Gespräch ist nicht Pflicht, es kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Das Gespräch wie auch dessen Ablehnung muss dokumentiert werden. Ein Gesprächsvermerk enthält mindestens: Termin des Gesprächs, Gesprächsteilnehmer, angebo- tene und vereinbarte Maßnahmen. Der/die Beschäftigte erhält eine Kopie des Vermerks und kann ggf. schriftlich begründen, warum sie/er mit angebotenen Maßnahmen nicht einverstanden ist.

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