Pressemitteilung des Personalrats Schulen zur Maskenpflicht, täglichen Testungen und Anpassung der Quarantäneregelungen in Schulen – 25.11.2021
Der Personalrat Schulen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung und den Senat auf, mit sofortiger Wirkung eine Maskenpflicht im Unterricht für alle Jahrgangsstufen sowie eine tägliche Testpflicht, vorzugsweise als Lolli-Pool-Test, für Schüler:innen und Beschäftigte umzusetzen. Außerdem müssen die Quarantäneregelungen dringend an wissenschaftliche Grundsätze angepasst werden.
Die vierte Welle der Corona-Pandemie macht auch vor Bremen nicht Halt. Die Zahlen insbesondere unter Kindern und Jugendlichen, von denen viele noch nicht geimpft werden können, aber auch bei Beschäftigten, steigen massiv an und Behörde und Senat bleiben untätig.
Zahlen in Schulen steigen massiv an
Allein vom 16.11. bis zum 23.11. ist die Zahl der infizierten Schüler:innen von 155 auf 251 und die Zahl der infizierten Kolleg:innen von 8 auf 16 angestiegen.
Diesen Trend gilt es im Sinne der Gesundheit aller umgehend zu stoppen.
Das RKI schreibt dazu aktuell: „Da für Kinder unter 12 Jahren noch kein Impfstoff zugelassen ist, kann ein kontinuierliches Betreuungs- und Bildungsangebot in Kitas und Schulen ohne erhöhtes Infektions- und Erkrankungsrisiko nur unter Aufrechterhaltung von infektionspräventiven Maßnahmen gewährleistet werden.“
Masken und Tests sind erprobte Maßnahmen, die ohne weiteres sofort umgesetzt werden können. Des Weiteren müssen die Quarantäne-Regelungen sofort wieder den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst werden.
Jetzt ist Handeln gefragt!
Wenn also weiterhin ein Schulbetrieb in Präsenz gewährleistet werden soll, und wir dachten, darin wären sich alle einig, muss jetzt gehandelt werden. Es kann nicht sein, dass die Verantwortlichen den Kopf in den Sand stecken und sich mit der Situation in den Klassenräumen einfach nicht beschäftigen. Man gewinnt den Eindruck, dass sie wie im vergangenen Jahr versuchen, sich in die Weihnachtsferien zu „retten“. Das ist weder nachvollziehbar und akzeptabel. Dass Handlungsbedarf besteht, ist außerdem durch das Bundesgesetz zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz hinreichend dokumentiert.
Es gab genügend Zeit aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Jetzt ist Handeln gefragt!