Umsetzung der 3G-Regel an Schulen

Die seit dem 19.11.2021 gültige Bundesgesetzgebung regelt den Zugang zum Arbeitsplatz nach der 3G-Regel. Alle Arbeitgeber:innen sind hiernach verpflichtet die 3G Regel umzusetzen. Für die Umsetzung im Bereich Schule hat der Personalrat die Mitbestimmung eingefordert.

Da die meisten Testzentren sonntags geschlossen sind oder es keine freien Termine gibt, fordern wir die SKB auf, betriebliche Testmöglichkeiten (so steht es im Gesetz) für Ungeimpfte zu ermöglichen, d.h., dass z.B. ein Selbsttest durch eine geschulte Person beaufsichtigt vor Ort durchgeführt werden kann.

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