Coronavirus – Schließung der Schulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab Montag, den 16. März bis einschließlich Dienstag, den 14. April 2020, werden Schulen und Kitas in Bremen geschlossen. Nur eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1-8 wird aufrecht erhalten. Darüber hinaus hat die Behörde angewiesen, dass ein Mitglied der Schulleitung und eine Schulverwaltungskraft zu den üblichen Zeiten anwesend ist.

Alle anderen sollen zu Hause arbeiten.

Daraus ergeben sich eine Menge von Fragen, von denen wir die wichtigsten gerne beantworten möchten. Sicherlich werden sich im Verlauf der nächsten Tage und Wochen noch weitere Änderungen ergeben, über die wir euch auch hier auf dem Laufenden halten werden.

Aktuelle Informationen und diverse Schreiben der Bildungsbehörde sind auch auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung zu finden.

Das Büro des Personalrats bleibt weiterhin besetzt.

Wir wünschen uns, dass wir diese außergewöhnliche Situation solidarisch meistern und dass so die Folgen der Pandemie so gut wie möglich abgemildert werden.

Bleibt gesund!
Euer Personalrat

Häufig gestellte Fragen:

  • Muss ich am Montag zur Dienstbesprechung kommen?
    Grundsätzlich bleibt die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung erhalten. Wer aber selbst zu einer Risikogruppe gehört oder Angehörige pflegt, die dazu zählen, sollte das mit der jeweiligen Schulleitung abklären.

    Es gab ein Rundschreiben, in dem alle Dienstvorgesetzten auf ihre Fürsorgepflicht hingewiesen wurden. Sie sind angehalten, gemeinsam mit den Beschäftigten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

    Da es nach unserem jetzigen Wissensstand keinen bestätigten Covid-19-Fall an einer Schule gab, gehen die Schulschließungen auch nicht auf die Notwendigkeit der Quarantäne zurück, sondern wurden angeordnet um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

    Sollte an einzelnen Schulen ein Verdachts- oder bestätigter Covid-19-Fall auftreten, gelten natürlich die Regeln der Quarantäne.

    Wir empfehlen, je nach Gegebenheiten der Schule, einen großen Raum für die Dienstbesprechungen zu wählen.

  • Was ist, wenn ich für meine Kinder keine Betreuung organisieren kann?
    Ein Senatsbeschluss vom 10. März 2020 legt fest, dass in diesen Fällen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Vergütung, bzw. Besoldung gewährt wird. Klärt das am besten mit eurer Schulleitung. Sollte es dabei zu Problemen kommen, meldet euch bitte im Personalrat.

  • Wie soll die Notbetreuung aussehen und wer soll sie machen?
    Die Notbetreuung gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1-8, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, also im Gesundheitsbereich, bei der Polizei, Feuerwehr im Katastrophenschutz und Rettungsbereich.
    Ob noch weitere Berufsgruppen hinzukommen, will der Senat bis Dienstag entscheiden.

    Wir haben uns mit der Behörde darauf verständigt, dass selbstverständlich Menschen mit einem erhöhten Risiko selbst schwer zu erkranken oder solche, die Menschen pflegen, die zur Risikogruppe zählen, von der Notbetreuung ausgenommen sind.

    Darüber hinaus soll auf Freiwilligkeit bei der Meldung zur Notbetreuung gesetzt werden.

  • Wird das Gehalt weiter bezahlt?
    Ja, alle Berufsgruppen, die in Schulen arbeiten, erhalten weiterhin ihr Entgelt oder ihre Besoldung.

    Man sollte aber natürlich nicht in Gebiete reisen, für die Reisewarnungen bestehen oder die als Risikogebiet ausgewiesen sind. Dann riskiert man, den Anspruch auf Fortzahlung zu verlieren.

  • Müssen ausgefallene Arbeitszeiten nachgeholt werden?
    Nein!

  • Warum finden die Personalratswahlen, die Wahlen der Frauenbeauftragten und der Jugend- und Ausbildungsvertretungen trotz Schulschließungen statt?
    Wir haben uns Rechtsauskunft darüber eingeholt, ob die Personalratswahlen angesichts der besonderen Umstände verschoben werden können.
    Die Antwort lautete, dass das nur der Gesetzgeber entscheiden kann und dass es voraussichtlich nicht möglich sei, die Wahl zu verschieben.

    Wenn die Wahl einfach ausfiele, gäbe es ab dem 15. April keinen amtierenden Personalrat-Schulen. Der Gesamtpersonalrat wäre dann bis auf weiteres für den schulischen Bereich zuständig.

    Viele Wahlausschüsse haben angeboten, am Montag in den Schulen die Möglichkeit zur Briefwahl zu geben und am Wahltag, den 18. März, die Wahllokale für eine bestimmte Zeit zu öffnen.

    Wir empfehlen euch, wenn möglich wählen zu gehen, damit die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretungen gewährleistet ist.

 

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