Dienstvereinbarung zur Nutzung dienstlicher E-Mail-Adressen abgeschlossen

Seit Februar gilt sie endlich: die Dienstvereinbarung zur Nutzung dienstlicher E-Mail-Adressen. Damit ergeben sich für das pädagogische Personal an Bremer Schulen einige Änderungen:

  • Für dienstliche Kommunikation darf ab jetzt ausschließlich die dienstliche E-Mail-Adresse XYZ@schule.bremen.de verwendet werden.
  • Damit ist es zukünftig auch nicht mehr möglich, Verteiler über die eigene Homepage bzw. den eigenen Provider zu nutzen (zB kollegium@meineschule.de). Verteiler werden ab jetzt von der Behörde bereitgestellt. Die IT-Abteilung stellt hierzu ein Verfahren zur Verfügung, welches den Admins an den Schulen ermöglicht, die Verteiler anzulegen und zu pflegen.
  • E-Mails sind ab sofort ein dienstliches Kommunikationsmittel und müssen deswegen regelmäßig gelesen werden. Dies ist aktuell auf einmal pro Woche begrenzt, da nicht jede/r täglich Zugang zu den Schulrechnern hat.
  • Außerhalb der Dienststelle müssen E-Mails nicht gelesen oder beantwortet werden. Dies betrifft vor allem Kolleg*innen auf Klassenfahrt.
  • Eigene mobile Geräte dürfen, müssen aber nicht genutzt werden. Zum Einrichten des Postfachs auf dem eigenen Handy s. Anhang 2.

Anlagen:

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