Am vergangenen Donnerstag ist die Novelle des Schulverwaltungsgesetzes in zweiter Lesung von der bremischen Bürgerschaft verabschiedet worden.
Damit wurde ein Ziel der Regierungsparteien, nämlich die innerschulische Demokratie wiederzubeleben, in einem ersten Schritt umgesetzt.
Genau heißt es im Koalitionsvertrag: „Dazu werden wir im Schulverwaltungsgesetz die Konferenzen als Orte der Entscheidungsfindung und die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten in Schulen stärken.“
Kern der Gesetzesänderung ist die drittelparitätische Besetzung der Schulkonferenz, so dass, differenziert nach Schulstufen, die Gruppen der Beschäftigten, die Schüler:innen sowie die Eltern, bzw. die Mitglieder des Ausbildungsbeirates, nach Möglichkeit gleichberechtigt vertreten sind.
Für uns als Interessenvertretung war natürlich besonders wichtig, dass auch wir Beschäftigten wieder mehr mitentscheiden können, nachdem bei der letzten großen Gesetzesänderung 2005 viele Beteiligungsrechte der Kollegien zugunsten von mehr Befugnissen für Schulleitungen verloren gegangen sind.
Frau Dr. Bogedan hat in unserer großen Personalversammlung im Mai 2019 ganz ausdrücklich die Stärkung unserer Mitspracherechte versprochen und sie hat uns in diesem Anliegen letztendlich auch unterstützt.
Nach intensiven Verhandlungen und viel Überzeugungsarbeit konnten wir erreichen, dass die Entscheidungsbefugnisse der Gesamtkonferenz wieder gestärkt wurden und es nicht mehr so einfach wie bisher möglich ist, an Konferenzen vorbei zu entscheiden.
Über die Details und deren Auswirkungen informieren wir euch in Kürze.
Erst einmal sind wir froh, dass dieser Schritt gelungen ist.
Aber: Demokratie ist kein Selbstläufer. Jetzt wird es darauf ankommen, dass wir in den Schulen unsere Rechte kennen und deren Umsetzung aktiv einfordern.
Wir unterstützen euch dabei!