Immer wieder Kompolei…

Eigentlich dachten wir in Sachen kompetenzorientierter Leistungsrückmeldung (Kompolei) würde nach der erfolgten Einigung mit dem PR-Schulen Ruhe einkehren. Doch es erreichen uns derzeit viele Anfragen, bezüglich der prozessbezogenen Dokumentation. Die Schulleitungen der Grundschulen wurden von der Behörde aufgefordert, entweder die umfangreichen Dokumentationshefte der Behörde zu nutzen, oder aber kurzfristig eigene Entwicklungsübersichten zur Genehmigung vorzulegen. Faktisch würde das auf eine verpflichtende Einführung der Dokumentationshefte der Behörde hinauslaufen.

Unserer Ansicht nach ist diese Information so nicht richtig. In gemeinsamen Gesprächen zwischen Vertretern und Vertreterinnen des PR-Schulen und der Behörde wurde ein Konsens gefunden auf dessen Grundlage der PR-Schulen dem Vorschlag zugestimmt hat. Darin heißt es:
„Die prozessbegleitende Dokumentation (Lernentwicklungsübersichten) bleibt in der Entscheidung der Schule. Verbindlich wird ein einheitlicher Lernentwicklungsbericht. (…)“
Das heißt im Klartext:
Die Zeugnisse in Form des Lernentwicklungsberichts sind verbindlich, die Entwicklungsübersichten sind es nicht!
Die Leistungsdokumentation bleibt Entscheidung der Schule. Eine Schule kann sich also auch für eine individuelle Leistungsdokumentation der Kolleginnen und Kollegen entscheiden.

Nachtrag 16.2.2016:
Um die Zeugnisse in Form der Lernentwicklungsberichte ausfüllen zu können, muss definiert sein, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sich hinter einem Kreuz auf dem Zeugnis verbergen. Die Lernentwicklungsübersichten aus der senatorischen Behörde liefern eine solche Definition. Diese Definition gilt, sofern eine Schule keine eigene Definition auf der Grundlage der KMK-Bildungsstandards entwickelt.
Unabhängig davon gilt das oben geschriebene: Die Leistungsdokumentation darf individuell erfolgen. Es gibt also keine Verpflichtung die Lernentwicklungsübersichten zur Leistungsdokumentation einzusetzen.

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