Information für vom Covid-19-Risiko besonders betroffene Beschäftigte

Update 27.04.2020:
Seit dem Wochenende existiert nun auch eine Information der Bildungsbehörde zu Risikogruppen. Demnach dürfe man sich als Betroffene(r) auf Antrag vom Einsatz im Präsenzunterricht freistellen lassen. Es wird aber „in der Regel“ eine ärztliche Bescheinigung verlangt.
Was „in der Regel“ bedeutet und was passiert, wenn man momentan keinen Arzt findet, der bereit ist, die Zugehörigkeit zur Risikogruppe der Person oder eines/einer Verwandten zu attestieren, bleibt offen.

Wir empfehlen euch, den Kontakt zur Schulleitung aufzunehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen sowie euch bei Problemen an uns zu wenden.

Meldung vom 24.04.2020:
Uns erreichen viele Nachfragen von Beschäftigten, die zur „Risikogruppe“ Covid-19 gehören oder die solche Personen in ihrem Haushalt haben. Leider gibt es hierzu keine klare Haltung der Bildungsbehörde. Deswegen haben wir hier die wichtigsten Informationen für euch bereitgestellt sowie ein Musterschreiben vorbereitet.

  1. Das Robert-Koch-Institut hat am 23.03.2020 eine Liste von Merkmalen veröffentlicht, welche Personen zur „Risikogruppe“ zählen. Dies sind:
      • Ältere Personen (ein genaues Alter wird nicht genannt, die unscharfe Grenze liegt bei 50-60 Jahren).
      • Personen mit Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen.
      • Insbesondere das Vorliegen mehrerer Faktoren (Alter + Vorerkrankung(en)).
      • Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (durch Gesundheitszustand oder medikamentöse Behandlung bedingt)
  1. Das Bundesministerium für Arbeit hat am 16.04.2020 Arbeitsschutzmaßnahmen veröffentlicht. Demnach ist besonders gefährdeten Personen „arbeitsmedizinische  Vorsorge“ zu gewähren.
  2. Der Senator für Finanzen weist die Dienststellen in seinem Rundschreiben Nummer 5 e/2020 vom 22.04.2020 an, mit den laut RKI-Empfehlung gefährdeten Beschäftigten gemeinsam Schutzmaßnahmen zu vereinbaren.
  3. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat die Schulleitungen in ihrer „Konkretisierung der Verfügungen vom 13.03.2020 zum Umgang mit dem Corona-Virus“ (veröffentlicht 15.03.2020) angewiesen, „eine Übersicht über das an Ihrer Schule grundsätzlich einsatzfähige Personal (Gesamtpersonal abzüglich der Personen, die aufgrund von Kinderbetreuung, Sonderurlaub oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht einsatzfähig sind)“ zu übermitteln. Hierzu hätten die Schulleitungen eine Abfrage im Kollegium machen müssen, wer zur Risikogruppe gehört. Sollte das in eurer Schule nicht passiert sein, bitten wir um eine Rückmeldung.

 

Falls ihr im Sinne der oben genannten Regelungen nicht für eine Tätigkeit mit Schülern in der Schule infrage kommt, solltet ihr dies gegenüber der Schulleitung melden. Einen Nachweis darüber zu erbringen ist momentan wahrscheinlich nicht möglich, deswegen hat der Senator für Finanzen bereits darauf hingewiesen, dass „in diesen Fällen (…) gegenwärtig eine dienstliche Erklärung der oder des Betroffenen genügen (muss).“

Die Information der Schulleitung kann formlos erfolgen. Alternativ könnt ihr auch unser Musterschreiben verwenden.

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